Gold oder Silber?
Ab 2014 steigt Mehrwertsteuer auf Silbermünzen
Sie interessieren sich für eine Geldanlage in das Edelmetall Silber? Dann sollten Sie auf jeden Fall den 31. Dezember 2013 im Auge behalten, betont der Bankenverband.
Denn ab 1. Januar 2014 steigt der Mehrwertsteuersatz beim Ankauf von Silbermünzen von sieben auf 19 Prozent und gleicht sich damit dem von Silberbarren an. Wer also noch vom niedrigen Steuersatz
für Silbermünzen profitieren möchte, sollte sich beeilen.
Das Edelmetall Gold kann weiterhin mehrwertsteuerfrei erworben werden, wenn es sich dabei um Anlagegold handelt. Doch was wird darunter gefasst? Als Anlagegold
gelten handelsüblichen Goldbarren sowie Goldmünzen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt
bestimmt. Unterschieden wird nach der Bemessung aufgrund des Goldwertes oder der Seltenheit. Das heißt, beim Kauf von Goldmedaillen, Goldschmuck und historische Goldmünzen, deren Wert sich nach der
Seltenheit und nicht nach dem Goldwert richtet, fällt dagegen Mehrwertsteuer an. Ist der Preis einer historischen Goldmünze höher als der 2,5-fache Goldwert, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz,
ansonsten die volle Mehrwertsteuer.
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