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    Bankenunion  3103  1 Kommentar Steuerzahler müssen Europas Banken retten

    Die vom EU-Parlament beschlossene Bankenaufsicht ist ein historischer Schritt: Nun ist der Weg frei für die direkte Banken-Rettung aus dem ESM. Der Deutsche Bundestag hatte bei seiner Zustimmung noch darauf vertraut, dass der ESM dafür nicht verwendet werden darf. Aber so ist das, wenn man die Souveränität leichtfertig aus den Händen gibt. Der deutsche Steuerzahler sollte sich warm anziehen.

     

    Um vom EU-Parlament die Zustimmung zur Bankenaufsicht im Rahmen der geplanten Banken-Union zu erhalten, wollten die Parlamentarier ausführlichere Auskünfte von den EZB-Aufsehern erhalten.

    Daran entzündete sich ein Streit, der in einem Kompromiss hinsichtlich Transparenz und Kontrollrechte des Parlaments endete.

    Ursprünglich wollte der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments Einsicht in die schriftlichen Sitzungsprotokolle des Aufsichtsgremiums der EZB erhalten. Dies ist der Kompromissformel zum Opfer gefallen.

    Der Kompromiss fand eine überwältigende Mehrheit im EU-Parlament: 556 Ja-Stimmen bei 54 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen.

    Wie sieht die Kompromissformel hinsichtlich des Kontrollrechts des Europäischen Parlaments konkret aus?

    Den Deutschen Wirtschafts Nachrichten liegt ein sieben-seitiges Papier vor, die Rechte des Parlaments beschreibt:

    Auswahl des Chef-Aufsehers der Bankenaufsicht sowie des Stellvertreters:

    Was den Posten des Chef-Aufsehers der neuen Behörde betrifft, so wird die EZB dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments eine Shortlist bzw. Vorschlagsliste mit mindestens zwei Kandidaten vorlegen. Die Shortlist soll dem Finanzausschuss drei Wochen vorliegen, bevor die EZB diese Vorschlagsliste veröffentlicht. Über die Shortlist wird im Ausschuss sowie im Plenum abgestimmt. Sollte der Kandidat keine Zustimmung finden, muss die EZB einen zweiten Kandidaten auf der Shortlist benennen oder die zu besetzende Stelle des Chef-Aufsehers neu ausschreiben. Die Neuausschreibung sollte in diesem Fall innerhalb zwei Wochen erfolgen. Dasselbe ist für den Stellvertreter des Chef-Aufsehers vorgesehen.

    Information:

    Die EZB soll dem Finanzausschuss einmal jährlich einen Bericht vorlegen. Zusätzlich soll der Chef-Aufseher der Bankenaufsicht zweimal im Jahr zu einem Hearing des Finanzausschusses des EU-Parlaments kommen. Darüber hinaus darf der Ausschussvorsitzende den Chef-Aufseher zu einem „nicht-öffentlichen“ Dialog anfordern. In beiden Fällen gilt die Schweige- bzw. Geheimhaltungspflicht. Schriftliche Protokolle hierüber sind nicht vorgesehen. Sollte der EZB-Rat einer Entscheidung der Banken-Aufseher nicht zustimmen, so wird EZB-Präsident Draghi den EU-Parlamentsvorsitzenden Schulz davon in Kenntnis setzen. Eine vollständige Information über die Sitzungen des EZB-Rats ist nicht festgesetzt.

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    Redaktion DWN
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