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    DGAP-WpÜG  567  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE000CLS1001

    Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

    öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

    des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieter:

    Dragonfly GmbH & Co. KGaA

    Eschenheimer Anlage 1

    60313 Frankfurt am Main

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

    97726

    Zielgesellschaft:

    Celesio AG

    Neckartalstraße 155

    70376 Stuttgart

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517

    ISIN: DE 000CLS1001

    WKN: CLS 100

    ISIN: DE 000A1AN5K5

    WKN: A1AN5K

    ISIN: DE 000A1GPH50

    WKN: A1GPH5

    Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige

    Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA, hat heute

    entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege eines freiwilligen

    öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf

    den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN: DE 000CLS1001; die

    'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung

    in Höhe von EUR 23,00 je Celesio-Aktie anzubieten. Dragonfly geht davon

    aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von den Bedingungen der

    Erteilung bestimmter aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Erreichens

    einer Mindestannahmeschwelle von 75% der Celesio-Aktien auf verwässerter

    Basis, d.h. insbesondere unter Berücksichtigung gegebenenfalls unter den

    Wandelschuldverschreibungen der Celesio AG auszugebender Celesio-Aktien,

    abhängig machen wird. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der

    entsprechenden Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.

    Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH einen Aktienkaufvertrag

    über den Erwerb von 50,01% der derzeit ausgegebenen Celesio-Aktien

    abgeschlossen, dessen Vollzug nur unter den aufschiebenden Bedingungen der

    Erteilung bestimmter aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und einer

    Mindestannahmeschwelle von 75% der Celesio-Aktien auf verwässerter Basis,

    d.h. insbesondere unter Berücksichtigung gegebenenfalls unter den

    Wandelschuldverschreibungen der Celesio AG auszugebender Celesio-Aktien,

    steht. Außerdem haben Dragonfly und die McKesson Corporation mit der

    Celesio AG ein Business Combination Agreement mit dem Ziel der Stärkung

    ihrer jeweiligen Unternehmen abgeschlossen.

    Die Dragonfly hat heute ebenfalls entschieden, zusätzlich den Inhabern der

    von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen nicht

    den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG')

    unterliegende öffentliche Erwerbsangebote zu unterbreiten und zwar

    bezüglich der Wandelschuldverschreibungen fällig im Oktober 2014 im

    Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5, die

    'Wandelschuldverschreibung 2014') und der Wandelschuldverschreibungen

    fällig im April 2018 im Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN

    DE000A1GPH50, die 'Wandelschuldverschreibungen 2018' und zusammen mit der

    Wandelschuldverschreibung 2014, die 'Wandelschuldverschreibungen') (die

    'Erwerbsangebote' und zusammen mit dem Übernahmeangebot, die 'Angebote').

    Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 53.117,78 für

    jede Wandelschuldverschreibung 2014 im Nennbetrag von EUR 50.000 und eine

    Gegenleistung in Höhe von EUR 120.798,32 für jede Wandelschuldverschreibung

    2018 im Nennbetrag von EUR 100.000 anzubieten. Der Vollzug der

    Erwerbsangebote wird voraussichtlich den gleichen Vollzugsbedingungen

    unterliegen und nach dem gleichen Zeitplan durchgeführt werden, wie das

    Übernahmeangebot. Im Übrigen werden die Erwerbsangebote zu den in der

    entsprechenden Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen

    durchgeführt.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen für das Übernahmeangebot und

    für die Erwerbsangebote (in deutscher Sprache sowie in einer

    unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den jeweiligen genauen

    Bestimmungen des Übernahmeangebots und der Erwerbsangebote und weiterer,

    die Angebots betreffende Informationen erfolgt im Internet unter

    http://www.GlobalHealthcareLeader.com.

    Die Angebotsunterlagen für die Angebote werden außerdem durch

    Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Wichtiger Hinweis

    Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung

    durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der

    Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und

    den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen

    das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung

    durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese Dokumente, sobald sie

    veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite

    http://www.GlobalHealthcareLeader.com einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung

    wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an

    einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

    Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

    Die endgültigen Bedingungen für die Erwerbsangebote werden in der

    Angebotsunterlage für die Erwerbsangebote zum gleichen Zeitpunkt oder in

    zeitlichem Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für

    das Übernahmeangebot, veröffentlicht. Die Erwerbsangebote unterliegen nicht

    dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und werden nicht von der

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

    Investoren und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen wird dringend

    empfohlen, die maßgeblichen die Erwerbsangebote betreffenden Dokumente nach

    ihrer Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige

    Informationen enthalten werden. Investoren und Inhaber von

    Wandelschuldverschreibungen können diese Dokumente, sobald sie

    veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite

    http://www.GlobalHealthcareLeader.com einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung

    wird die Angebotsunterlage für die Erwerbsangebote außerdem kostenfrei an

    einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

    Inhabern der Wandelschuldverschreibungen auf Wunsch kostenlos zugesandt.

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien oder

    Wandelschuldverschreibungen dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein

    Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien oder Wandelschuldverschreibungen dar

    und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung

    sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.

    Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien oder Wandelschuldverschreibungen

    erfolgt nur durch die Bekanntmachung der jeweiligen Angebotsunterlage, die

    Dragonfly rechtzeitig veröffentlichen werden wird, und wird sich

    ausschließlich nach deren jeweiligen Bestimmungen richten. Die Bedingungen

    in der jeweiligen Angebotsunterlagen können von den allgemeinen

    Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.

    Den Aktionären der Celesio AG und den Inhabern von

    Wandelschuldverschreibungen wird dringend empfohlen, gegebenenfalls

    unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts

    der Angebotsunterlagen und des Übernahmeangebots bzw. der Erwerbsangebote

    zu erhalten.

    Die Angebote werden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, das Übernahmeangebot insbesondere nach dem WpÜG und der

    Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei

    Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der

    Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des

    US-Wertpapierrechts unterbreitet werden. Eine Durchführung der Angebote

    nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der

    Rechtsordnungen Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik

    Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts

    wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,

    Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebote außerhalb der

    Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die

    Aktionäre der Celesio AG und die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen

    werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von

    Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik

    Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme eines

    der Angebote zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der

    Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit

    diesem auszulegen.

    Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

    Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit den Angeboten im

    Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly

    gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

    WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

    Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung oder anderer mit den Angeboten im Zusammenhang stehender

    Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den

    Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

    Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

    die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

    Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

    anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

    Bestimmungen informieren und diese befolgen.

    Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden

    Hinweise:

    Die Angebote werden für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft

    durchgeführt und unterliegen der Veröffentlichungs- und

    Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als

    denen der USA, sie sollen dennoch in den USA unter Berufung auf und in

    Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934

    (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung

    durch Rule 14d-1(c), durchgeführt werden.

    In Übereinstimmung mit den beabsichtigten Angeboten können die McKesson

    Corporation, Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte

    Personen oder Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder

    Vereinbarungen zum Erwerb von Celesio-Aktien oder

    Wandelschuldverschreibungen außerhalb der Angebote auch während der Dauer

    der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder

    Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA

    erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich

    des Exchange Act, geschehen.

    Frankfurt am Main, 24. Oktober 2013

    Dragonfly GmbH & Co. KGaA

    Die Geschäftsführung

    Ende der WpÜG-Meldung

    24.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

    Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover




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