checkAd

    getgoods.de AG  7094  0 Kommentare Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus

    Nach heutigem Stand ist das Insolvenzverfahren über die getgoods.de AG noch nicht eröffnet worden. Bislang ist unter dem Aktenzeichen 3 IN 563/13 durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) nur die vorläufige Verwaltung über das Vermögen gem. § 21 Ab. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Somit können durch den vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam die Eröffnungsvoraussetzungen für das Insolvenzverfahren (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) geprüft werden. Dafür sind gemäß InsO bis zu drei Monate vorgesehen. Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

    Über die operativ als Onlineshop tätige Tochtergesellschaft getgoods.de Vertriebs GmbH wurde das Insolvenzverfahren bereits am 04.12.2013 eröffnet (Az: 3 IN 560/13). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg aus Berlin bestellt. Außerdem wurde durch das Gericht eine Gläubigerversammlung für den 13. Februar 2014, 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 401 einberufen. Dieser Termin dient unter anderem zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters und die Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses. Der Gläubigerausschuss wurde vom Gericht vorläufig mit Euler Hermes Deutschland, Sparkasse Oder-Spree, der Bundesagentur für Arbeit, Marko Hesse sowie Dirk Jurklies besetzt. Diese Gesellschaft betrieb die Onlineshops der AG und wesentliche Assets - die Shops selbst, Kunden und Mitarbeiter wurden vermutlich durch die Conrad Electronic SE bereits komplett in die Get-it-quick GmbH eingebracht, die ihrerseits die ehemaligen getgoods-Webshops (getgoods.de, hoh.de) betreibt. Damit ist der Großteil der Firma bereits verwertet, dies erleichtert dem Insolvenzverwalter die Arbeit sicher ungemein. Mit den Erlösen kann die getgoods.de Vertriebs GmbH die Verbindlichkeiten gegenüber der getgoods.de AG reduzieren und Kreditlinien tilgen, die dann widerum zur Befriedigung der Gläubiger (z.B. auch der Anteihe) genutzt werden können.

    Trotz alledem müssen Anleihezeichner weiter zittern, welchen monetären Wert ihre Anlage noch darstellt - dies wird sich erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens der AG herausstellen. Bis es soweit ist, sollte man unbedingt auch in Erwägung ziehen, eventuelle Haftungsanspüche durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Die sehr kurze Zeitspanne vom 21.10.2013 von der Pressemeldung "getgoods.de AG mit frischem Geld auf Einkaufstour" und dem "getgoods.de zahlungsunfähig" vom 14.11.2013 lässt diese mehr als vermuten.


    News/Anwalt-Alert: Wollen Sie bei Neuigkeiten zum Thema getgoods direkt informiert werden? Schreiben Sie eine leere E-Mail an: getgoods-News Alert. (E-Mail: getgoods@wallstreet-online.de)




    Verfasst von Holden Alvarez
    getgoods.de AG Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus Nach heutigem Stand ist das Insolvenzverfahren über die getgoods.de AG noch nicht eröffnet worden. Bislang ist unter dem Aktenzeichen 3 IN 563/13 durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) nur die vorläufige Verwaltung über das Vermögen gem. § 21 Ab. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Wie geht es nun weiter?