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KINGHERO AG: Untreuevorwurf gegen früheren Vorstandsvorsitzenden Zhang Yu
KINGHERO AG / Schlagwort(e): Rechtssache
10.01.2014 08:30
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KINGHERO AG: Untreuevorwurf gegen früheren Vorstandsvorsitzenden Zhang Yu
Wiesbaden, 10. Januar 2014. Der deutsche Vorstand der KINGHERO AG hat im
Rahmen der Umsetzung seiner Restrukturierungsmaßnahmen belastbare
Informationen und Dokumente erhalten, die belegen, dass der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der KINGHERO AG und aktuelle Manager der chinesischen
Tochtergesellschaften Kinghero Fashion (Xiamen) Co. Ltd. und Xiamen
Michelle Co. Ltd., Herr Zhang Yu, Vermögen der KINGHERO Gruppe als
Sicherheiten für persönliche Geschäfte verwendet hat. So hat Herr Zhang Yu
im Namen der Tochtergesellschaft Xiamen Michelle pflichtwidrig 25 Prozent
der Anteile an deren Tochtergesellschaft Kinghero Fashion Anfang 2013 an
eine Privatperson übertragen.
In diesem Zusammenhang laufen zurzeit gegen Herrn Zhang Yu und die
Tochtergesellschaften Gerichtsverfahren in China. So soll er im Namen der
Tochtergesellschaften Kinghero Fashion (Xiamen) Co. Ltd., welche
vornehmlich die operativen Geschäfte erbringt, und Xiamen Michelle Co. Ltd.
Garantieerklärungen für seine privaten Geschäfte abgegeben haben. Die
chinesischen Tochtergesellschaften kommen derzeit ihren Verpflichtungen aus
den Garantieerklärungen nicht nach. Dieser Sachverhalt legt für den
deutschen Vorstand und Aufsichtsrat der KINGHERO AG die Vermutung nahe,
dass die Unternehmen nicht über entsprechend freie Liquide Mittel verfügen.
Der Nachweis der Barmittel der chinesischen Tochtergesellschaften konnte
bis heute nicht erbracht werden, da Herr Zhang Yu derzeit seinen
geschäftlichen Verpflichtungen als Manager der chinesischen
Tochtergesellschaften nicht mehr nachkommt und nicht mehr erreichbar ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der KINGHERO AG werden alle ihnen möglichen
Schritte unternehmen, um die Stellung der Sicherheiten rückgängig zu machen
und weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Zudem werden
rechtliche Schritte gegen Herrn Zhang Yu geprüft.
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