Hess AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk widerruft Testat für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010
(DGAP-Media / 06.02.2014 / 11:35)
Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk widerruft Testat
für die Bilanzen der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010
Stuttgart / Villingen-Schwenningen, 06. Februar 2014. Die Wirtschaftsprüfer
der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010, die Heidelberger
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG, hat mit einem Schreiben
vom 30. Januar 2014 an den Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr.
Volker Grub, Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss der Hess AG zum 31. Dezember
2010 sowie für den Konzernabschluss der Hess AG zum 31. Dezember 2010
widerrufen.
Falk & Co. hat hierbei die Feststellungen der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz & Partner zu diesen
Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen Feststellungen sei belegt,
dass Falk & Co. im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010 von den
Vorständen der Hess AG getäuscht wurde.
Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse
Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz-
oder Ertragslage geben.
Dr. Grub wurde von Falk & Co. aufgefordert, den Widerruf der
Bestätigungsvermerke im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzugeben.
Kontakt:
Hess AG
Marco Walz
Investor Relations & Communications
Lantwattenstraße 22
D - 78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: +49 (0) 7721 920 475
Fax : +49 (0) 7721 920 771 475
Mail: marco.walz@hess.eu
www.hess-ag.de
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Schlagwort(e): Unternehmen
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz & Partner zu diesen
Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen Feststellungen sei belegt,
dass Falk & Co. im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Hess AG für das Geschäftsjahr 2010 von den
Vorständen der Hess AG getäuscht wurde.
Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse
Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz-
oder Ertragslage geben.
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