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Information zum Aktienrückkaufprogramm
- Deutsche Post AG erhöht Aktienrückkauf auf bis zu 130 Mio. Aktien und € 4 Mrd.
- Rückkaufprogramm startete im April 2022, endet spätestens im Dezember 2025.
- Bisher wurden vier Tranchen im Gesamtvolumen von ca. € 2,4 Mrd. durchgeführt.
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Information zum Aktienrückkaufprogramm
8. Mai 2024
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 zunächst beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 2 Mrd. durchzuführen. Am 14. Februar 2023 hat der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien auf bis zu 105 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu € 3 Mrd. zu erhöhen. Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien auf bis zu 130 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu € 4 Mrd. zu erhöhen.
Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte und etwaigen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt.
Der Rückkauf über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens im Dezember 2025. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021. Eine dritte Tranche und vierte Tranche wurden auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2023 durchgeführt.
Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 dürfen Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden. Der Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.