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    DGAP-Adhoc  497  0 Kommentare A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheide


    A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    25.02.2014 13:31

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung
    eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011
    hat das Bundeskartellamt nunmehr - wie erwartet - Bußgeldbescheide gegen
    die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens
    erlassen. Die Bescheide haben die Gesellschaft und die betreffenden
    Personen am 25. Februar 2014 erhalten. Die Behörde wirft
    kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In
    diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création
    Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die
    jetzt erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich
    fünf Tatvorwürfe. Ein Tatvorwurf wurde seitens des Bundeskartellamtes
    inzwischen fallen gelassen. Darüber, ob die verbleibenden zwei Tatvorwürfe
    weiter verfolgt werden oder ebenfalls fallen gelassen werden, hat das
    Bundeskartellamt noch keine abschließende Aussage getroffen.

    Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio.
    EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio.
    EUR. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung
    - die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt.

    Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen beabsichtigen,
    gegen die Bußgeldbescheide vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch
    einzulegen, sofern nicht - was gegenwärtig jedoch nicht zu erwarten ist -
    die noch durchzuführende abschließende rechtliche Prüfung der Bescheide und
    ihrer Begründungen zu dem Ergebnis führt, dass eine Anfechtung ohne
    Aussicht auf Erfolg ist. Eine Pflicht zur Zahlung der Geldbußen entsteht
    erst dann, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein
    rechtskräftiges Urteil vorliegt. Nach erster Einschätzung des Vorstands der
    A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater hat das Bundeskartellamt
    die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen
    Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Daneben erscheint
    selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, die
    Höhe der Bußgelder unverhältnismäßig.

    Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 18. Februar 2014 berichtet, hat die
    A.S. Création Tapeten AG aufgrund der Unsicherheiten, die mit einem
    Gerichtsverfahren verbunden sind, im Zuge der Aufstellung des
    Jahresabschlusses 2013 aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für die
    Risiken aus dem Kartellverfahren gebildet. Auf Basis des jetzt
    eingegangenen Bußgeldbescheides wird die bisher angesetzte Höhe der
    Rückstellung von 2,0 Mio. EUR in Abstimmung mit den Rechtsanwälten und
    Wirtschaftsprüfern nochmals überprüft. Sollte die - noch im Einzelnen zu
    analysierende - Begründung der jetzt ergangenen umfangreichen
    Bußgeldbescheide im Wesentlichen den im bisherigen Verfahren getroffenen
    Aussagen des Bundeskartellamts entsprechen, geht der Vorstand in einer
    ersten Einschätzung davon aus, dass eine Erhöhung der Rückstellung
    nicht erforderlich wird.

    Gummersbach, den 25 Februar 2014

    A.S. Création Tapeten AG

    Der Vorstand

    Für Rückfragen:
    Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling
    Telefon: +49-2261-542 387
    Fax: +49-2261-542 304
    E-Mail: m.kraemer@as-creation.de


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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG
    Südstraße 47
    51645 Gummersbach
    Deutschland
    Telefon: +49 22 61 54 2-0
    Fax: +49 22 61 54 2-3 04
    E-Mail: investor@as-creation.de
    Internet: http://www.as-creation.de
    ISIN: DE000A1TNNN5
    WKN: A1TNNN
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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