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    DGAP-Stimmrechte  409  0 Kommentare Symrise AG (deutsch)

    Symrise AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Symrise AG

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    19.03.2014 16:30

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG

    a) Die Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns am 17.

    März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre

    Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum

    25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

    Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

    Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt - dient

    ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    b) Die Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns

    am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf

    ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 %

    zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele

    verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

    Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

    Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

    ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen. Die Investition dient

    nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    c) Die Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings

    Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß §

    27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27.

    Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014)

    mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Die Investition der

    Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine Investmentgesellschaft, die

    Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient ausschließlich der Erzielung

    von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    d) Die Sun Life Financial (U.S.) Holdings Inc., Wellesley Hills,

    Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

    mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

    (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

    der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

    Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

    Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

    ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    e) Die Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills,

    Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

    mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

    (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

    der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

    Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

    Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

    ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    f) Die Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings Inc., Boston,

    Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

    mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

    (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

    der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

    Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

    Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

    Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine

    Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

    ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

    Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

    Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

    der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

    würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

    (10,02% der Stimmrechte).

    g) Die Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston,

    Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

    mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014

    (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb

    der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:

    1. Die Investition dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

    Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

    2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

    erlangen. Da der Meldepflichtige eine Investmentgesell- schaft ist, die

    Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt, werden weitere Stimmrechte jedoch

    dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erworben,

    wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint.

    3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

    4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

    Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

    mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

    der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

    zugerechnet nach

    § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (7,83% der Stimmrechte) und

    § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (2,19% der

    Stimmrechte), (insgesamt 10,02% der Stimmrechte).

    Holzminden, im März 2014

    Symrise Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    19.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Symrise AG

    Mühlenfeldstraße 1

    37603 Holzminden

    Deutschland

    Internet: www.symrise.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------




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