DGAP-Stimmrechte
Symrise AG (deutsch)
Symrise AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Symrise AG
19.03.2014 16:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
a) Die Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns am 17.
März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre
Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum
25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt - dient
ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
b) Die Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada, hat uns
am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf
ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 %
zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele
verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient
ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen. Die Investition dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
c) Die Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings
Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß §
27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27.
Februar 2014 (Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014)
mit dem Erwerb der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Die Investition der
Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine Investmentgesellschaft, die
Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient ausschließlich der Erzielung
von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
d) Die Sun Life Financial (U.S.) Holdings Inc., Wellesley Hills,
Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014
(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb
der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient
ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
e) Die Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills,
Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014
(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb
der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient
ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
f) Die Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings Inc., Boston,
Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014
(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb
der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient
ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG
(10,02% der Stimmrechte).
g) Die Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston,
Massachusetts, USA, hat uns am 17. März 2014 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass sie in Bezug auf ihre Mitteilung vom 27. Februar 2014
(Überschreitung der Schwelle von 10 % zum 25. Februar 2014) mit dem Erwerb
der Stimmrechte folgende Ziele verfolgt:
1. Die Investition dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Da der Meldepflichtige eine Investmentgesell- schaft ist, die
Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt, werden weitere Stimmrechte jedoch
dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erworben,
wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint.
3. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG
mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb
der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (7,83% der Stimmrechte) und
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (2,19% der
Stimmrechte), (insgesamt 10,02% der Stimmrechte).
Holzminden, im März 2014
Symrise Aktiengesellschaft
Der Vorstand
19.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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