EANS-Hauptversammlung
Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 13. Mai 2014, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
134. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2013
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015
7. Beschlussfassung über
den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai
2012 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1
Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung
des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder
Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des
Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der 134. ordentlichen Hauptversammlung.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 132. ordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des
Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der
134. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65
Abs. 1 Z 7 AktG.
9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 132. ordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 %
des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag
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