EANS-Hauptversammlung
Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
der Beschlussfassung der 134. ordentlichen Hauptversammlung
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 und § 25
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 22.April 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
http://www.oberbank.at] zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2013; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemäß §87 Abs. 2 AktG * Satzungsgegenüberstellung * Formular für
die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer
Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 22. April 2014 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
22.April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
http://www.oberbank.at] zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2013; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemäß §87 Abs. 2 AktG * Satzungsgegenüberstellung * Formular für
die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer
Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 22. April 2014 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
22.April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
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