EANS-Hauptversammlung
Teak Holz International AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
2012/13, + Bericht des Aufsichtsrates GJ 2012/13, +
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, + Bericht des
Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß §
170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG, + Erklärung gem. § 87 Abs 2 AktG und
Lebenslauf zu TOP 7, + Formular für die Erteilung einer Vollmacht, +
Formular für den Widerruf einer Vollmacht, + Satzung unter
Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung im "Punkt 4.5.", +
vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118
AktG (§ 106 Z 5 AktG): Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden
Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin
spätestens am 21.04.2014, der Gesellschaft ausschließlich an folgende
Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131,
TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS,
zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das
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