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    EANS-Hauptversammlung  1108  0 Kommentare Teak Holz International AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    2012/13, + Bericht des Aufsichtsrates GJ 2012/13, +
    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, + Bericht des
    Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß §
    170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG, + Erklärung gem. § 87 Abs 2 AktG und
    Lebenslauf zu TOP 7, + Formular für die Erteilung einer Vollmacht, +
    Formular für den Widerruf einer Vollmacht, + Satzung unter
    Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung im "Punkt 4.5.", +
    vollständiger Text dieser Einberufung.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118
    AktG (§ 106 Z 5 AktG): Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren
    Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die
    seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
    sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden
    Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
    der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so
    beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform
    spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin
    spätestens am 21.04.2014, der Gesellschaft ausschließlich an folgende
    Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131,
    TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS,
    zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
    antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
    Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
    nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
    Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
    verwiesen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
    Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
    der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
    Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
    mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
    Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
    Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
    gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das
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