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GBK Beteiligungen AG: GBK Beteiligungen AG verdoppelt Jahresergebnis - Seite 2
Millionen Euro auf 5,7 Millionen Euro an, so dass die Summe aller Erträge
um über 50 Prozent auf 9,6 Millionen Euro zunahm. Nach Abzug der Kosten
konnte GBK einen Jahresüberschuss von 5,1 Millionen Euro nach 2,5 Millionen
im Vorjahr ausweisen. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 76 Cent, nach
37 Cent am Ende des Vorjahres.
Vor diesem Hintergrund werden Vorstand und Aufsichtsrat auf der am 26. Mai
2014 in Hannover stattfindenden Hauptversammlung den Aktionären eine
Basisdividende von 10 Cent und eine Sonderdividende von 50 Cent
vorschlagen. Damit sollen 4,05 Millionen Euro zur Auszahlung kommen, also
annähernd 80 Prozent des 2013 erzielten Ergebnisses. "GBK hat bereits in
den letzten Jahren absolut und relativ vergleichsweise viel ausgeschüttet.
Der diesjährige Vorschlag unterstreicht einmal mehr die
aktionärsfreundliche Dividendenpolitik der Gesellschaft", so der Vorstand.
Auch der Innere Wert der GBK-Aktie zeigt eine kontinuierlich
aufwärtsgerichtete Entwicklung. Dieser steigt - auch nach Abzug der
vorgeschlagenen Dividende von 60 Cent - weiter auf 8,59 Euro am
Geschäftsjahresende an, nach 8,38 Euro im Vorjahr. Damit beläuft sich das
Delta zum Aktienkurs in Höhe von 6,00 Euro auf rund 30 Prozent am Stichtag.
"Vor dem Hintergrund der Sachwertfokussierung vieler Anleger sollte die
Kurswertaufholung eine Frage der Zeit sein", kommentiert Schopp die nicht
der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der GBK entsprechende Anerkennung der
Aktie an der Börse.
Beim Blick in die Zukunft zeigt sich der GBK-Vorstand unter der Annahme
stabiler gesamtwirtschaftlicher Verhältnisse zuversichtlich, verweist aber
auf die Auswirkungen des neu geschaffenen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
"Der mit dem KAGB beabsichtigte Schutz des Privatanlegers ist für sich
genommen zu begrüßen. Gleichwohl sind damit organisatorische, personelle
sowie rechtliche Anpassungen und der Ausbau der Organisation von GBK
verbunden. Alles Maßnahmen, die einen Mehraufwand zur Folge haben", merkt
Schopp an. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem umfangreiche
Vorbereitungen für die Registrierung von GBK bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bis zum 22.07.2014 und die
Neuregelung der Zusammenarbeit mit der HANNOVER Finanz GmbH. "Die HANNOVER
Finanz hat den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischenzeitlich zum 30.06.2014
gekündigt. Mit Wirkung zum 01.07.2014 haben wir ein neues
Vertragsverhältnis unterzeichnet, das die Zusammenarbeit beider
Gesellschaften zunächst bis zum 31.12.2017 regelt", merkt der GBK-Vorstand
aufwärtsgerichtete Entwicklung. Dieser steigt - auch nach Abzug der
vorgeschlagenen Dividende von 60 Cent - weiter auf 8,59 Euro am
Geschäftsjahresende an, nach 8,38 Euro im Vorjahr. Damit beläuft sich das
Delta zum Aktienkurs in Höhe von 6,00 Euro auf rund 30 Prozent am Stichtag.
"Vor dem Hintergrund der Sachwertfokussierung vieler Anleger sollte die
Kurswertaufholung eine Frage der Zeit sein", kommentiert Schopp die nicht
der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der GBK entsprechende Anerkennung der
Aktie an der Börse.
Beim Blick in die Zukunft zeigt sich der GBK-Vorstand unter der Annahme
stabiler gesamtwirtschaftlicher Verhältnisse zuversichtlich, verweist aber
auf die Auswirkungen des neu geschaffenen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
"Der mit dem KAGB beabsichtigte Schutz des Privatanlegers ist für sich
genommen zu begrüßen. Gleichwohl sind damit organisatorische, personelle
sowie rechtliche Anpassungen und der Ausbau der Organisation von GBK
verbunden. Alles Maßnahmen, die einen Mehraufwand zur Folge haben", merkt
Schopp an. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem umfangreiche
Vorbereitungen für die Registrierung von GBK bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bis zum 22.07.2014 und die
Neuregelung der Zusammenarbeit mit der HANNOVER Finanz GmbH. "Die HANNOVER
Finanz hat den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischenzeitlich zum 30.06.2014
gekündigt. Mit Wirkung zum 01.07.2014 haben wir ein neues
Vertragsverhältnis unterzeichnet, das die Zusammenarbeit beider
Gesellschaften zunächst bis zum 31.12.2017 regelt", merkt der GBK-Vorstand
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