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    AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG  748  0 Kommentare Ergebnisse AT&S Hauptversammlung



    Ergebnisse Hauptversammlung

    Leoben (pta032/03.07.2014/13:20) - Die heutige 20. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschlossen. Dividendenzahltag und Ex-Tag ist der 24. Juli 2014.

    In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 die Entlastung erteilt.

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    Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2013/14 mit insgesamt EUR 283.450,-- festgelegt.

    Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

    Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, Herrn Mag. Gerhard Pichler erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

    Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, bis zum 2. Juli 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 21.367.500,-- durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung entsprechend dieses Beschlusses in § 4 (Grundkapital) zu ändern.

    Darüber hinaus wurde die in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2010 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen widerrufen und gleichzeitig der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 2. Juli 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,-- auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Bezugs- und/oder Umtauschrechte auf bis zu 19.425.000 Stück neue auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die Umtausch- und/oder Bezugsrechte können durch bedingtes Kapital, genehmigtes Kapital, aus eigenen Aktien oder im Wege einer Lieferung durch Dritte, oder einer Kombination daraus, bedient werden.
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