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Urteil im Rechtsstreit wegen Patentverletzung zugunsten von LPKF (deutsch)
Urteil im Rechtsstreit wegen Patentverletzung zugunsten von LPKF
DGAP-News: LPKF Laser & Electronics AG / Schlagwort(e):
Patent/Rechtssache
Urteil im Rechtsstreit wegen Patentverletzung zugunsten von LPKF
09.07.2014 / 10:47
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Landgericht verurteilt Motorola
Garbsen, 9. Juli 2014 - Im Rechtsstreit um die Verletzung des Patents für
die von LPKF entwickelte Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) hat der
Garbsener Laserspezialist einen vorläufigen Sieg errungen. Das Landgericht
Mannheim verurteilte am 8. Juli 2014 die Firmen Motorola Deutschland und
Motorola Mobility USA auf Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden
Mobiltelefonen in Deutschland und die Firma Motorola Deutschland zum
Rückruf sämtlicher patentverletzender Mobiltelefone von gewerblichen
Abnehmern. Ferner wurde die Schadensersatzpflicht beider Beklagten
festgestellt. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.
Das von LPKF weltweit patentierte LDS-Verfahren wird zunehmend zur
Herstellung von komplexen Antennen in Handys oder TabletPCs eingesetzt.
2013 wurde das Patent für das Gebiet der VR China für ungültig erklärt.
LPKF hat daraufhin ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Dieser Antrag
wurde vom Obersten Chinesischen Volksgericht zur Prüfung angenommen.
Weiterhin geht LPKF konsequent gegen Mobilfunkhersteller vor, die
gefälschte LDS-Bauteile außerhalb von China in Umlauf bringen.
Dr. Ingo Bretthauer, CEO der LPKF AG, fühlt sich durch das Urteil gegen
Motorola in seinem Kampf um das LDS-Patent bestätigt: "Je attraktiver ein
Patent ist, desto härter muss man es verteidigen. Wir werden in China
weiter für unser Patent kämpfen und außerhalb Chinas konsequent gegen
Patentverletzer vorgehen. Das gehört für ein Technologieunternehmen zum
Tagesgeschäft."
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