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    DGAP-Stimmrechte  486  0 Kommentare update software AG (deutsch)

    update software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    update software AG

    10.07.2014 14:36

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Aurea Software FZ-LLC mit dem Sitz in Dubai und der Geschäftsanschrift

    Technology & Media Free Zone Dubai, 706, Al Thuraya Tower -1, Media City

    P.O. Box 502091, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate('Bieter') hat uns am

    10. Juli 2014 gemäß §§ 91 und § 91 a BörseG mitgeteilt, dass sie als Bieter

    im Zusammenhang mit dem am 02.07.2014 veröffentlichten Übernahmeangebot

    gemäß deutschem WpÜG (www.aurea.com/update-angebot) betreffend alle Aktien

    der update software AG, FN 113675 w, mit Sitz in Wien ('Zielgesellschaft),

    am 27.05.2014 verschiedene sogenannte 'Irrevocable Undertakings' zur

    Andienung von Aktien abgeschlossen hat. Die Aktien der Zielgesellschaft

    notieren am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General

    Standard).

    Die Vertragspartner dieser Irrevocable Undertakings waren:

    - Qino Flagship AG, Rothussstrasse 21, CH-6331 Hünenberg, Schweiz, mit

    einer Beteiligungshöhe von 25,0 % am Grundkapital (2.892.523 Aktien) der

    Zielgesellschaft

    - Shareholder Value Beteiligungen AG, Schaumainkai 91, 60596 Frankfurt am

    Main, Deutschland, mit einer Beteiligungshöhe von 12,01 % am Grundkapital

    (1.389.940 Aktien) der Zielgesellschaft.

    - Pioneer Investments Austria GmbH, Lasallestrasse 1, A-1020 Vienna,

    Österreich, mit einer Beteiligungshöhe von 4,75 % am Grundkapital (550.000

    Aktien) der Zielgesellschaft, und

    - Axxion S.A., 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher, Luxemburg, mit

    einer Beteiligungshöhe von 9,48 % ( 1.096.353 Aktien) am Grundkapital der

    Zielgesellschaft.

    (zusammen die 'Hauptaktionäre').

    Die Hauptaktionäre haben sich verpflichtet, das öffentliche Kaufangebot des

    Bieters für Aktien der Zielgesellschaft innerhalb von drei Tagen nach

    Veröffentlichung der Angebotsunterlage anzunehmen. Diese Verpflichtung gilt

    für sämtliche Aktien an der Zielgesellschaft, die die Hauptaktionäre am Tag

    der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gehalten haben. Somit hat der

    Bieter nach Veröffentlichung des Übernahmeangebotes die Möglichkeit, im

    Rahmen des Übernahmeangebotes insgesamt 5.928.816 mit Stimmrechten

    verbundene Aktien (rund 51,24% der derzeit insgesamt mit Aktien

    verbundenen, derzeit ausübbaren Stimmrechte) zu erwerben. Bis auf

    Shareholder Value Beteiligungen AG sind alle Hauptaktionäre dieser

    Verpflichtung bereits nachgekommen. Sollten die Hauptaktionäre bis zum Ende

    der Annahmefrist (diese endet am 31.07.2014, 24:00 Uhr) weitere Aktien an

    der Zielgesellschaft erwerben, sind sie nach den Irrevocable Undertakings

    dazu verpflichtet, das Übernahmeangebot des Bieters für diese Aktien

    ebenfalls anzunehmen.

    Der Vollzug des Übernahmeangebotes unterliegt Vollzugsbedingungen, auf die

    der Bieter bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist ganz oder

    teilweise verzichten kann.

    Der Bieter und die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne

    von § 2 Abs. 5 deutsches WpÜG und deren Tochterunternehmen halten keine

    Aktien an der Zielgesellschaft und über die vorstehend beschriebenen

    Irrevocable Undertakings hinaus auch keine weiteren Finanzinstrumente oder

    sonstige Instrumente, die ihnen das Recht verleihen oder ermöglichen,

    einseitig mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien der

    Zielgesellschaft zu erwerben.

    Der Bieter hat daher das Recht, im Rahmen der Irrevocable Undertakings

    sämtliche mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene Aktien der

    Hauptaktionäre an der Zielgesellschaft zu erwerben und damit die Schwelle

    von 50% der Stimmrechte, die mit den Aktien der Zielgesellschaft verbunden

    sind, zu überschreiten. Die Aktien der Hauptaktionäre können im Rahmen des

    Übernahmeangebotes, somit frühestens am 31.07.2014 (24:00 Uhr) mit Ende der

    Annahmefrist erworben werden.

    Wien, 10. Juli 2014

    Der Vorstand

    10.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: update software AG

    Operngasse 17 - 21

    1040 Wien

    Österreich

    Internet: www.update.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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