checkAd

    ROUNDUP/BGH  541  0 Kommentare Wenig Hoffnung auf Prämien-Rückerstattung bei Lebensversicherung

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kunden alter Lebensversicherungen können sich wenig Hoffnung darauf machen, eingezahlte Prämien nach Jahren zurückfordern zu können. Das deutete sich in der Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch an. Das Gericht prüft, ob Versicherte ihre Altverträge auch lange Vertragsabschluss ohne finanzielle Verluste rückgängig machen können. Der BGH will am späten Mittwochnachmittag sein Urteil verkünden.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Talanx!
    Long
    64,77€
    Basispreis
    0,47
    Ask
    × 14,80
    Hebel
    Short
    74,11€
    Basispreis
    0,48
    Ask
    × 14,45
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    In dem konkreten Fall hatte ein Kunde seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung 2004 gekündigt und 2011 Widerspruch eingelegt. Die Senatsvorsitzende Barbara Mayen wies darauf hin, dass sich der Kunde widersprüchlich verhalten habe. Denn er habe die gesetzliche Widerspruchsfrist verstreichen lassen und jahrelang einbezahlt, sagte sie in Karlsruhe.

    Von dem Verfahren sind die Verträge betroffen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem damals vorherrschenden sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins. Den Vertrag konnte er 14 Tage lang widerrufen, nachdem er vorschriftsmäßig über seine Rechte belehrt worden war.

    Diese Altverträge seien allesamt unwirksam, ein Widerruf daher jederzeit möglich, argumentierte der Anwalt des Klägers. Denn die Verträge verstießen gegen EU-Recht. Dieses habe bereits in den 90-er Jahren eine umfassende Information des Verbrauchers zu einem früheren Zeitpunkt als damals in Deutschland üblich verlangt.

    Die Unwirksamkeit aller Verträge sei jedoch nur vermeintlich eine verbraucherfreundliche Lösung, argumentierte Mayen. "Millionen von Verträgen stünden dann unter dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit". In so einem Fall könnten auch die Assekuranzen Versicherungen auflösen, etwa weil der Vertrag für sie heute nicht mehr lukrativ sei. Viele Versicherte seien mit ihrer Lebensversicherung jedoch zufrieden und hätten etwa ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut.

    Der Kläger hatte durch seine Kündigung 4600 Euro weniger bekommen, als er an Prämien geleistet hatte. Er klagte, um sein restliches Geld doch noch zu erhalten./din/DP/jha





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    ROUNDUP/BGH Wenig Hoffnung auf Prämien-Rückerstattung bei Lebensversicherung Kunden alter Lebensversicherungen können sich wenig Hoffnung darauf machen, eingezahlte Prämien nach Jahren zurückfordern zu können. Das deutete sich in der Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch an. Das Gericht prüft, ob …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer