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    EANS-Hauptversammlung  280  0 Kommentare HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen
    Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
    übermitteln.

    Per Post: HTI High Tech Industries AG
    z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
    Gruber & Kaja Straße 1
    4502 St. Marien

    Per Telefax: +43 (0) 7229/80400-52826
    z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

    Per E-Mail: hauptversammlung@hti-ag.at
    z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

    Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
    Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet
    sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
    zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
    somit nach dem Anteilsbesitz am 16. August 2014, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
    Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
    Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
    depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
    vor der Hauptversammlung, somit am 21. August 2014, 24.00 Uhr (MEZ)
    zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
    Adressen.

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
    in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
    einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
    hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
    enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
    gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
    zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
    Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
    Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
    Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
    den oben genannten Nachweisstichtag 16. August 2014 beziehen.

    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
    ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
    Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
    Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
    hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
    Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
    des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
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    EANS-Hauptversammlung HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries AG (FN 173270 i, ISIN AT0000764626) Wir laden …

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