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    EANS-Hauptversammlung  280  0 Kommentare HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
    Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
    Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
    Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
    spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
    05. August 2014, zugehen.

    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
    Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
    Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
    Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
    zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
    Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
    Hauptversammlung, somit spätestens am 14. August 2014, zugehen.

    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
    Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
    geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
    Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
    sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
    Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
    sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
    einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
    oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
    werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
    Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
    Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
    Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
    schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

    Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
    eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
    werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
    relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
    die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
    AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2014".

    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
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    EANS-Hauptversammlung HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries AG (FN 173270 i, ISIN AT0000764626) Wir laden …