checkAd

    quirin bank  767  0 Kommentare "Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung"

    Berlin (ots) -

    - Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014
    in Kraft

    - Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und
    Honorarberatung bleibt bestehen

    - Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz

    Am 1. August 2014 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur
    Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
    Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") in Kraft. Karl
    Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung
    spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: "Grundsätzlich
    begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und
    wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen
    Rückenwind zu verschaffen." Die Bundesregierung komme damit erstmals
    den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach,
    mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur
    provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. "Honorarberatung
    bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes
    finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat", so
    Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: "Abgesehen
    davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu
    kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf."

    "Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt"

    Konkret kritisiert Schmidt: "Unter anderem weist die vorgesehene
    Einführung der Berufsbezeichnung "Honoraranlageberater" in
    entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: Die Honorarberatung
    umfasst keine Versicherungen - das widerspricht dem Gedanken einer
    ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin
    nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher
    Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit
    entfernt", so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun
    abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde.
    Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten
    Bezeichnung "Honoraranlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater"
    ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen
    Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren
    Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen
    Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für
    Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig
    beraten. "Der Begriff 'Honoraranlageberater' muss sich bei den
    Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt. "Umso wichtiger ist
    es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der
    unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der
    Provisionsinteressen verfolgt."

    "In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder
    Seite 1 von 3


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    quirin bank "Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung" - Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft - Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung bleibt bestehen - Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz Am 1. August 2014 tritt in …