quirin bank
"Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung"
Berlin (ots) -
- Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014
in Kraft
- Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und
Honorarberatung bleibt bestehen
- Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz
- Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014
in Kraft
- Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und
Honorarberatung bleibt bestehen
- Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz
Am 1. August 2014 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur
Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") in Kraft. Karl
Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung
spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: "Grundsätzlich
begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und
wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen
Rückenwind zu verschaffen." Die Bundesregierung komme damit erstmals
den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach,
mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur
provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. "Honorarberatung
bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes
finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat", so
Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: "Abgesehen
davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu
kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf."
"Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt"
Konkret kritisiert Schmidt: "Unter anderem weist die vorgesehene
Einführung der Berufsbezeichnung "Honoraranlageberater" in
entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: Die Honorarberatung
umfasst keine Versicherungen - das widerspricht dem Gedanken einer
ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin
nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher
Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit
entfernt", so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun
abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde.
Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten
Bezeichnung "Honoraranlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater"
ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen
Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren
Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen
Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für
Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig
beraten. "Der Begriff 'Honoraranlageberater' muss sich bei den
Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt. "Umso wichtiger ist
es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der
unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der
Provisionsinteressen verfolgt."
"In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder
Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über
Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") in Kraft. Karl
Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung
spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: "Grundsätzlich
begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und
wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen
Rückenwind zu verschaffen." Die Bundesregierung komme damit erstmals
den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach,
mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur
provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. "Honorarberatung
bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes
finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat", so
Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: "Abgesehen
davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu
kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf."
"Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt"
Konkret kritisiert Schmidt: "Unter anderem weist die vorgesehene
Einführung der Berufsbezeichnung "Honoraranlageberater" in
entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: Die Honorarberatung
umfasst keine Versicherungen - das widerspricht dem Gedanken einer
ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin
nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher
Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit
entfernt", so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun
abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde.
Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten
Bezeichnung "Honoraranlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater"
ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen
Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren
Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen
Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für
Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig
beraten. "Der Begriff 'Honoraranlageberater' muss sich bei den
Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt. "Umso wichtiger ist
es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der
unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der
Provisionsinteressen verfolgt."
"In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder
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