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    DGAP-News  412  0 Kommentare SGL CARBON SE: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG


    DGAP-News: SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Sonstiges
    SGL CARBON SE: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    07.08.2014 / 12:00

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    SGL Carbon SE
    Wiesbaden
    - ISIN DE0007235301 -

    Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
    festgestellt, dass der Konzernabschluss der SGL Carbon SE zum
    Abschlussstichtag 31.12.2011 fehlerhaft ist:

    1. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse und
    damit das Ergebnis vor Ertragsteuern um 29,9 Mio. EUR zu hoch
    ausgewiesen, weil Umsatzerlöse aus erwarteten künftigen Verkäufen von
    Liefersätzen aus Carbonbauteilen an Unternehmen der
    Luftfahrtzulieferindustrie bereits im Geschäftsjahr 2011 erfasst worden
    sind.

    Dies verstößt gegen IAS 18.14, wonach Erlöse aus dem Verkauf von Gütern
    erst dann zu erfassen sind, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken auf
    den Käufer übertragen werden. Die Voraussetzungen für die vom Unternehmen
    verwendete Methode einer am Leistungsfortschritt orientierten Erfassung von
    Erträgen und Aufwendungen (sog. "Percentage of Completion"-Methode) im
    Sinne des IAS 11 lagen nicht vor, da im Zeitpunkt der
    Bilanzierungsentscheidung die entsprechenden Bestellungen für die
    Carbonbauteile noch nicht erteilt und zudem ungewiss waren.

    2. Im Konzernabschluss sind der Geschäftswert und damit in der Gewinn- und
    Verlustrechnung das Ergebnis vor Ertragsteuern um 72,5 Mio. EUR zu hoch
    ausgewiesen, weil im Geschäftssegment "Carbon Fibers & Composites" der
    Geschäftsbereich "Carbon Fibers & Composite Materials" um 60,2 Mio. EUR
    und der Geschäftsbereich "Rotor Blades" um 12,3 Mio. EUR im Wert
    gemindert sind.

    a) In Höhe von 57,3 Mio. EUR ("Carbon Fibers & Composite Materials") und
    in Höhe von 10,9 Mio. EUR ("Rotor Blades") ist ein
    Wertminderungsaufwand für diese Geschäftsbereiche nicht erfasst worden.

    Die unterlassene Wertminderung verstößt gegen IAS 36.104, wonach ein
    Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine
    Gruppe derselben zu erfassen ist, wenn der erzielbare Betrag der
    Einheit(-en) geringer ist als deren Buchwert. Die durchgeführte Überprüfung
    auf eine Wertminderung auf Basis des übergeordneten Geschäftssegments
    "Carbon Fibers & Composites" war fehlerhaft, weil nach IAS 36.80 (a) die
    Überprüfung auf Basis der Einheit oder Gruppe von Einheiten durchzuführen
    ist, welche die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darstellt, auf
    der der Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) für interne Managementzwecke
    überwacht wird. Dies war im Fall der SGL Carbon SE jedoch nicht das
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