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    Rechtswidrige Kreditvergabe?  1920  0 Kommentare Bankenrettung im Visier der Strafverfolger – Ermittlungen gegen Ex-Bafin-Chef Sanio

    Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Schieflage der Privatbank Sal. Oppenheim ausgeweitet. Wie die „WirtschaftsWoche berichtet, ermittelt die Behörde wegen Untreue, Erpressung und Beihilfe zur Untreue gegen Ex-Führungskräfte der Bank, ihrer früheren Tochter BHF und gegen den früheren Chef der Finanzaufsicht BaFin, Jochen Sanio. Bei der BHF-Bank sollen sich die Ermittlungen gegen im Sommer 2009 amtierende Vorstände des Instituts und damit auch gegen den aktuellen BHF-Chef Björn Robens richten.

    Der Grund der Ermittlungen sei eine Transaktion zwischen der früheren Kölner Privatbank Sal. Oppenheim und der BHF. Im Sommer 2009 rutschte Sal. Oppenheim in eine schwere Krise. In ihrer Not drängten die Kölner Banker ihre Frankfurter Tochter, ihnen kurzfristig mit einem Kredit auszuhelfen. Daraufhin überwies die BHF 100 Millionen Euro zur Stabilisierung an Sal. Oppenheim. Eine Woche später floss das Geld zurück. Der damalige Finanzchef Ingo Mandt meldete rechtliche Bedenken an und trat zurück, als man seiner Warnung nicht folgte.

    Wie kommt die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) ins Spiel? Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet soll die Kreditvergabe in enger Abstimmung mit der BaFin erfolgt sein. Jochen Sanio, zu diesem Zeitpunkt Chef der BaFin-Chef, soll selbst die BHF-Banker zur Stützung ermuntert haben. Damit wollte er in der Finanzkrise die Stabilität des deutschen Bankensystems sichern. Entsprechend ungehalten soll der seit Ende 2011 pensionierte Spitzenbeamte auf die Vorwürfe der Beihilfe zur Untreue und versuchter Erpressung reagiert haben, schreibt die „WirtschaftsWoche“. Ob die Vorwürfe zutreffen, ob es zu einer Anklage kommt, ist offen.

    Für Sanios Anwalt, Ulrich Sommer, sind die Untersuchungen haltlos. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ermittlungen eingestellt werden“, sagte er gegenüber dem „Handelsblatt“. Die in Frage stehenden Vorgänge seien seit längerem bekannt. Der Anwalt betont: „Da hat man kurz vor der Verjährung noch sicherheitshalber eine Ermittlung eingeleitet.“

    Eins steht fest: Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft wären das erste Verfahren, bei dem ein Aufseher wegen einer  Bankenrettung während der Finanzkrise im Visier von Strafverfolgern steht.





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