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    Das liebe Geld  8709  0 Kommentare Scheidung, Finanzamt, Gläubiger - Wie rechnet man sich arm?

    Wie rechnet man sich arm? Diese Fragen stellen sich viele Vermögende - zumeist mehr Männer als Frauen - wenn zum Beispiel das Finanzamt klingelt, Gläubiger vor der Tür stehen, Strafzahlungen drohen oder gar eine kostspielige Scheidung bevor steht. Uns fallen gut und gern die Namen einiger Herren ein, die - als es darauf ankam - plötzlich bettelarm waren. Doch welche Strategien nutzen Reiche, sich arm zu rechnen?

    Will man bedürftig gegenüber anderen erscheinen, ist der einfache und klassische Weg, das Vermögen Frau und Kindern zu schenken, schreibt die „Welt“. Das ist vollkommen legal, insofern die Schenkungssteuer bezahlt wird. Eine einfache Rechnung: Bei der Übertragung von 100 Millionen Euro werden 30 Millionen an das Finanzamt fällig. Da ist die Entscheidung einfach, sollte man ansonsten vielleicht Gefahr laufen, ein Großteil oder gar das ganze Vermögen zu verlieren. 

    Auch Notare stehen gern mit Hilfe parat. Der nächste Ausweg gilt vornehmlich für die klassische Alleinverdiener-Ehe: Die Güterstandsschaukel, mit der verheiratete Paare die Zugewinngemeinschaft beenden und Gütertrennung vereinbaren. Hier wird der Vermögenszuwachs des wesentlichen Verdieners auf den anderen Ehepartner übertragen. Die Hälfte des ehelichen Zugewinns geht damit steuerfrei an den Ehepartner, der Rest könne zudem noch verschenkt werden, schreibt die Zeitung.

    Bei beiden Modellen sollten sich die übertragenden und schenkenden Ehepartner ihres jeweiligen Gegenübers aber sicher sein. Sollten diese sich lachend bedanken und mit dem Geld davon machen, stehen diejenigen, die sich arm rechnen wollten, letztlich wirklich mittellos da. Oder sind ohne Entscheidungsmacht, wenn der andere Ehepartner die neu gewonnene Macht zum Beispiel nach der Übertragung von Firmenanteilen nutzt, um wichtige Geschäftsentscheidungen zu blockieren.

     

    Das liebe Geld - Wenn das Vertrauen schwindet

    Geht der siebte Himmel in dunkle Gewitterwolken über, schlägt die Stunde der Kriegskassen. Für den Fall der Fälle wird dann schon mal Geld beiseite geschafft, um es nicht dem gemeinsamen Vermögen zufließen zu lassen - gern auch als Schwarzgeld. Fragt sich, wie vielen Frauen ein Licht aufging, als das Finanzamt aufgrund einer Steuer-CD an der Haustür klingelte.

    Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wenn es um das Verschleiern von Geldflüssen geht. Aber es bedarf immer einiger Vorbereitung. So werden Ehepartner von einer plötzlichen Spielsucht erfasst, die sie in die Spielhallen und auf die Pferderennbahnen treibt. Schwups ist das Geld futsch - so scheint es zumindest. Eine weitere beliebte Methode laut „Welt“ ist die Vortäuschung eines Überfalls nachdem das Geld - am besten Fall in der Schweiz - abgehoben wurde. 

    Dazu gesellen sich aufgenommene Pseudo-Darlehen bei Freunden oder den Eltern zum Beweis der misslichen Finanzlage. Oder das klammheimliche Gründen einer neuen Firma auf anderem Namen. Gern genommen: die neue Freundin. Nachdem dann hier alle Aufträge gelandet sind, muss die ursprüngliche Firma aufgrund schlechter Auftragslage Insolvenz anmelden. Mission Completed. Klingt erschreckend einfach. Allerdings, so führt die „Welt“ weiter aus, sollten je nach Vermögenslage mindestens ein paar Monate, wenn nicht gar Jahre einplant werden. Und nach allen Seiten absichern? Das gelingt fast nie.

    Sicher ist das alles nicht. Und von Vertrauen kann man an diesem Punkt eh nicht mehr reden. Aber wie der eine oder andere öffentlich gewordene Fall zeigt: Geht es schief, landet man gern mal bettelarm im Knast.





    wallstreetONLINE Redaktion
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