checkAd

    S.A.G. Solarstrom  1166  0 Kommentare Signifikanter Mittelzufluss

    Die S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702100)  meldete gestern nach Börsenschluss eine Vergleichsvereinbarung mit einer italienischen Projektgesellschaft, durch das der insolventen Gesellschaft in den nächsten Wochen Mittel in niedriger zweistelliger Millionenhöhe zufließen werden. Die Gelder stehen in Zusammenhang mit seitens S.A.G. gewährter Bürgschaften für ein Darlehen, welches einer Unternehmenstochter gewährt worden war. Der signifikante Mittelzufluss dürfte erneut die Spekulationen um eine mögliche Insolvenzrücknahme anheizen und die Aktie zumindest kurzzeitig befeuern. Wie Anfang August bekannt wurde, befindet sich der Investorenprozess bei S.A.G. offensichtlich vor einem erfolgreichen Abschluss. Allerdings bleibt völlig unklar, wie die zukünftige Gesellschafterstruktur des Unternehmens aussehen wird. So könnte die jetzige AG auch nach einer übertragenden Sanierung aufgelöst werden, was für Aktionäre einem Totalverlust gleichkäme.

    Selbst Anleihengläubiger dürften laut letztem Stand keine vollständige Befriedigung ihrer Forderungen erwarten. Die Anleihe notiert aktuell bei 66,50% ihres Nominalwertes. Die Aktie ging am Freitag bei einem Kurs von 0,30 Euro aus dem Handel. Dem Pleiteunternehmen wird damit immerhin noch eine Marktkapitalisierung von fast 4 Millionen Euro zugesprochen.





    Sharedeals
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Als Aktien-Blog für den spekulativen Anleger informiert www.sharedeals.de seit 2009 über wertpapierrelevante Themen. Dabei beleuchtet sharedeals.de insbesondere aktuelle Marktgeschehnisse im Small- und Micro-Cap-Bereich."
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Sharedeals
    S.A.G. Solarstrom Signifikanter Mittelzufluss Die S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702100)  meldete gestern nach Börsenschluss eine Vergleichsvereinbarung mit einer italienischen Projektgesellschaft, durch das der insolventen Gesellschaft in den nächsten Wochen Mittel in niedriger zweistelliger Millionenhöhe zufließen werden. Die Gelder stehen in Zusammenhang mit seitens S.A.G. gewährter Bürgschaften für ein Darlehen, welches einer Unternehmenstochter gewährt worden war. Der signifikante Mittelzufluss dürfte […]