Regulierung in der Kritik - Seite 3
Doch ist das wirklich so? Provisionen gelten als qualitätsfördernd, so die ESMA, wenn sie Verbrauchern Zugang zu einer breiteren Produktpalette bieten oder wenn sie eine dauerhafte Beratung gewährleisten. Selbst wenn alle von der ESMA vorgeschlagenen Ausschlusskriterien erfüllt sind, hebt der Hinweis auf eine breitere Produktpalette das Annahmeverbot auf.
Anleger zahlen für Provisionsverbot
Die Folge wäre ein Provisionsverbot. Davor aber warnt Jurist Hickmann: „Die Entwicklung des Provisionsverbotes in Großbritannien zeigt: Keine Berater für die breite Bevölkerungsschicht, ein Oligopol von Produktanbietern und die Vernichtung eines Berufsstandes.“ Die stärkere Regulierung des Vertriebs habe in Großbritannien dazu geführt, dass Kunden mit niedrigen und mittleren Einkommen faktisch von der Finanzberatung ausgeschlossen seien. Abgesehen von den negativen Auswirkungen für die Berater (in Großbritannien seien 90 Prozent der Berater vom Markt verschwunden), werde es auch für die Kunden teuer. Denn er habe höhere Gesamtkosten für Beratungsleistung und Produkt zu zahlen. „Bei der Vermittlung von Aktienfonds wurden alle Kosten, wie das Fondsmanagement, die Verwahrungsstelle des Fonds und die Provision für den Berater aus der sogenannten Managementfee bezahlt“, erläutert Hickmann. Diese habe bei durchschnittlich 1,5 Prozent gelegen. „Nach der Umstellung betragen die Gesamtkosten, die der Kunde zu tragen hat, durchschnittlich 1,6 bis 2,45 Prozent.“ 0,75 Prozent davon entfallen auf das Fondsmanagement, 0,15 bis 0,5 Prozent fließen als Gebühr an die Handelsplattform und das Beraterhonorar macht 0,5 bis1,2 Prozent aus. Das Provisionsverbot habe dazu geführt, dass 90 Prozent der Kunden keinen teuren Berater mehr bräuchten, der von Angesicht zu Angesicht mit ihnen spricht. Vielen sei mit einem Call Center geholfen, dessen Mitarbeiter gängige Produktlösungen anbieten. Diese Produkte könnten künftig immer stärker vertreten sein, da die kaum noch einer Erklärung bedürften. Zudem geht Hickmann davon aus, dass Provisionen im Interesse des Staates sind, er sie also nciht verbieten sollte.
Regulierung zum Schutze des Verbrauchers? Sowohl Finanzberatern als auch Verbraucherschützern kommen da Zweifel. Bei nahezu jedem Regulierungsthema gibt es Kritik – wenn auch zu verschiedenen Bereichen. Viele Berater klagen zwar über die zunehmende Reglementierung. Doch von vielen ist zu hören, dass sie damit leben könnten, wenn es dem privaten Anleger diene. Wenn aber der Verbraucher nun trotz der Vielzahl an Maßnahmen nicht effektiv geschützt ist, welchen Sinn hatten dann die Regulierung? Wie ist Ihr Eindruck? Was sagen Ihre Kunden zum Thema Verbraucherschutz? Schreiben Sie der Redaktion: redaktion@fundresearch.de
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(PD)