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     843  0 Kommentare Regulierung in der Kritik - Seite 2

    MiFID II fördert teure Produkte

    Auch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II steht in der Kritik. Künftig muss zwischen „komplexen“ und  „nicht-komplexen“ Anlageprodukten unterschieden. „Komplexe Anlageprodukte müssen umfangreich erklärt werden“, erläutert Hickmann. „Damit wäre ein beratungsfreier Direktvertrieb über Direktbanken oder Fondsplattformen nicht mehr möglich.“ Denn auch Publikumsfonds – wie einige Garantiefonds – könnten als komplex eingestuft werden. „Sollte dies so umgesetzt werden, würden gerade Garantieprodukte gegenüber anderen Produkten – beispielsweise aus der Versicherungsbranche – benachteiligt sein, obwohl deren Kostenstruktur für den Verbraucher in der Regel erhebliche Vorteile hätte“, gibt der RWS-Vorstand zu bedenken. „Die Folge wäre, dass der Verbraucher teure Produkte schneller und mit weniger Bürokratie erhält, anstatt Produkte mit einer günstigen Kostenstruktur.“ Genau das könne nicht im Sinne des Verbrauchers sein.

    Provisionen: Qualitätsfördernd oder nicht?

    Berater müssen dem Kunden mitteilen, ob sie „abhängig“ oder „unabhängig“ beraten. Wer unabhängig berät, darf keine Provisionen annehmen, soll ausschließlich per Honorar bezahlt werden. „Unabhängig“ darf sich jedoch nur nennen, wer seinen Kunden eine ausreichend breite Produktpalette anbietet. An dieser Stelle sieht der vzbv Verbesserungsbedarf. Denn eine unabhängige Finanzberatung könne nicht allein über die Anzahl der angebotenen Produkte gewährleistet werden: „Verbraucher brauchen nicht 100 mittelmäßige Produkte zur Auswahl, sondern die besten“, sagt Mohn und fordert die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA auf, ergänzende Qualitätskriterien für die Produktauswahl zu definieren. Dass Berater nach wie vor mit Provisionen bezahlt werden können, gefällt dem vzbv ohnehin nicht. Laut Richtlinie ist dies zulässig, wenn „Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen“. Um festzustellen, wann dies der Fall ist, hat die ESMA – unter ausdrücklichem Beifall des vzbv – eine Liste von Ausschlusskriterien formuliert. Insbesondere dürfen dann keine Provisionen angenommen werden, wenn das Geschäftsmodell des Vermittlers im Kern auf Provisionen basiert. „Die Ausschlusskriterien der ESMA zeigen einmal mehr, dass Provisionen faktisch nie die Qualität der Beratung erhöhen, sondern Verbrauchern am Ende schaden“, ist Mohn überzeugt. 

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
    Regulierung in der Kritik - Seite 2 Die Finanzbranche hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Regulierungen erfahren. „Verbraucherschutz“ ist dabei der Leitgedanke. Sind die Repressionen für Vermittler und Berater dennoch unnötig?