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    PTA-PVR  897  0 Kommentare Omiris AG: Mitteilung nach § 27 Abs. 1 WpHG (Aktie)



    Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 27a WpHG

    München (pta020/19.09.2014/20:00) - Herr Wolfgang Lang, Deutschland hat uns im Nachgang seiner Mitteilung des Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte per 21. August 2014 keine weitere Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG gemacht.

    Die Nordwert Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland sowie Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland haben uns im Nachgang ihrer Mitteilung des Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte per 26. August 2014 folgendes gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Es ist beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird in Ausübung der Aktionärsrechte angestrebt. 4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird angestrebt. 5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.



    (Ende)

    Aussender: Omiris AG Adresse: Innere Wiener Str. 14, 81667 München Land: Deutschland Ansprechpartner: Investor Relations Tel.: +49 89 5457 8550 E-Mail: info@omiris.de Website: www.omiris.de

    ISIN(s): DE000A1A6WB2 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in Düsseldorf

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20140919020 ]


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    PTA-PVR Omiris AG: Mitteilung nach § 27 Abs. 1 WpHG (Aktie) Herr Wolfgang Lang, Deutschland hat uns im Nachgang seiner Mitteilung des Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte per 21. August 2014 keine weitere Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG gemacht.Die Nordwert Beteiligungs GmbH, Hamburg, …