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    OMT-Programm  2825  0 Kommentare Europäischer Gerichtshof verhandelt über EZB-Staatsanleihekäufe

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt am 14. Oktober über die Frage, ob die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihres OMT-Programms zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen berechtigt ist. Nach Informationen des "Wall Street Journal Deutschland" soll die Verhandlung nur einen Tag dauern. Ein Urteil dürfte spätestens ein Jahr später gefällt werden.

    Das Bundesverfassungsgerichts hatte am 10. Februar mehrheitlich entschieden, dass die vom EZB-Rat für den Notfall zugesagten Outright Monetary Transactions (OMT) einen "ausbrechenden Rechtsakt" darstellen würden. Zugleich hatten sie jedoch die für europäische Fragen zuständigen Luxemburger Kollegen um eine Vorabentscheidung in einigen Punkten gebeten. Wie das WSJ berichtet, rechnen die Juristen überwiegend damit, dass der EuGH der EZB keine größeren Steine in den Weg legen wird.

    Gegen die Stimme Deutschlands - Unbegrenzte Anleihenkäufe

    Den Notenbanken im Euroraum ist eine Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse verboten. Der EZB-Rat hat gegen die Stimme Deutschlands beschlossen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern am Sekundärmarkt zu kaufen, deren Zinsen die EZB für zu hoch hält. Ihre Käufe sollen dabei jedoch nur gegen jenen Teil des Zinsanstieges gerichtet sein, der auf der Wahrnehmung der Finanzmärkte beruht, dass das betroffene Land gegen seinen Willen aus der Eurozone ausscheiden könnte, so das "Wall Street Journal Deutschland".

    EZB-Präsident Mario Draghi hat stets betont, dass sich die EZB mit ihrer OMT-Zusage im Recht sieht. 

    Volksabstimmung über EZB-Staatsanleihenkäufe?

    Sollte der Europäische Gerichtshof das OMT-Programm unverändert genehmigen, stünde Deutschland nach Meinung von Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-Instituts, vor einer ernsthaften Verfassungskrise (wallstreet:online berichtete). Das Bundesverfassungsgericht hatte das OMT-Programm in der vorliegenden Form für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Kaufprogramm überschreite die EZB ihre Kompetenzen und verstoße gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. In diesem Fall sollten die Deutschen in einer Volksabstimmung über den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB abstimmen. 





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    OMT-Programm Europäischer Gerichtshof verhandelt über EZB-Staatsanleihekäufe Der Europäische Gerichtshof wird am 14. Oktober darüber verhandeln, ob die Europäische Zentralbank im Rahmen ihres OMT-Programms zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen berechtigt ist. Deutschland stimmt im EZB-Rat dagegen.

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