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    EZB-Anleihenkäufe  2103  0 Kommentare Finanzexperte klagt – EZB verzerrt Wettbewerb

    Markus C. Kerber gilt als einer der härtesten Kritiker der EZB. Der Berliner Finanzexperte zog sogar vors Bundesverfassungsgericht. Mittlerweile liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof und Kerber legt nach: Die EZB verfälsche den Wettbewerb.

    Der Europäische Gerichtshof wird am Dienstag über die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verhandeln. Schuld daran ist der Berliner Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber. Dieser hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen geklagt. Die Karlsruher Richter überwiesen den Fall an den Europäischen Gerichtshof.

    Gegenüber der „WirtschaftsWoche“ ging Kerber nun erneut hart mit der EZB ins Gericht und wirft ihr vor, den Markt für Staatsanleihen zu beeinflussen. Allein die Ankündigung, im Notfall Staatsanleihen zu kaufen, habe den Wettbewerb auf dem Markt für Staatsschulden in der Eurozone verfälscht, kritisiert Kerber. Als Beispiel nannte er die Rendite für kurzfristige Staatsanleihen von Deutschland und Frankreich. Diese wiesen keine nennenswerten Unterschiede auf, obwohl die Länder in „dramatisch unterschiedlicher Verfassung“ seien.

    Auch an der übrigen Geldpolitik der EZB ließ der Finanzexperte kein gutes Haar: Die Nullzinspolitik vernichte das Vermögen deutscher Sparer und schmälere die Refinanzierungsmöglichkeiten des Bundes, so Kerber und fordert: „Das muss aufhören.“ Zuvor hatte er die Europäische Zentralbank als „monetäre Sozialisierungsmaschine bezeichnet“ bezeichnet, wie wallstreet:online seinerzeit berichtete.

    Fall könnte wieder beim Bundesverfassungsgericht landen

    In der am Dienstag beginnenden Verhandlung will Kerber vor dem Europäischen Gerichtshof verdeutlichen, dass die EZB ihr Mandat überschreite und eine monetäre Staatsfinanzierung betreibe: „Das ist ihr nach Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten und passiert dennoch. Ganz einfach: Der ESM kann auf dem Primärmarkt Anleihen der Krisenländer bis zu 80 Prozent der Emission zeichnen und diese anschließend auf dem Sekundärmarkt an die EZB verkaufen. So fließt frisches Geld der EZB über den ESM in die Staatshaushalte der Krisenländer.“

    Für den Fall einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof sieht der Kerber trotzdem kein Ende der Diskussion: Das Bundesverfassungsgericht habe bei seiner Entscheidung im Februar bereits angedeutet, dass es Zweifel hat, ob Anleihekäufe durch die EZB nicht außerhalb des geldpolitischen Mandats stattfinden – und angekündigt, eventuell erneut einzugreifen, unterstrich der Finanzexperte. Damit könnten die Karlsruher Richter seiner Meinung nach erkennen, dass europäisches Recht verletzt werde und damit für Karlsruhe unverbindlich sei.

    Lesen Sie auch aktuell: Sinn vs. Schmieding: Bad Bank oder Märchen? Ökonomen streiten über EZB-Maßnahmen





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