DGAP-Adhoc
Lotto24 AG: Erfolgreiche Barkapitalerhöhung mit 20 % Aufschlag - Seite 2
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher
Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher
Länder darstellen.
Haftungsausschluss
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Lotto24 AG dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,
solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die
Wertpapiere der Lotto24 AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act
registriert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten
Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet
und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht
Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht
ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten')
richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot
ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie
('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die
Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der
Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, sofern im jeweiligen
Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies
nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst
informieren und diese beachten.
21.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0
Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
ISIN: DE000LTT0243
WKN: LTT024
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Lotto24 AG dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,
solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die
Wertpapiere der Lotto24 AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act
registriert.
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Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel
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