DGAP-WpÜG
Kontrollerwerb;
Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Corestate Ben BidCo AG
c/o HauckSchuchardt
Niedenau 61-63
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
99284
Zielgesellschaft:
YOUNIQ AG
Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
86081
ISIN: DE000A0B7EZ7
WKN: A0B7EZ
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt /
Main (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Frankfurt /
Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.
Am 20. Oktober 2014 hat die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) durch den
Kauf und die Übertragung von 6.914.441 Stückaktien unmittelbar die
Kontrolle über die YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) erlangt. Am 22. Oktober
2014 hat die Corestate Ben BidCo AG weitere 1.480.003 Stückaktien der
Zielgesellschaft erworben. Zum 22. Oktober 2014 hielt die Bieterin damit
insgesamt 8.394.444 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht
80,72% der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Folglich hat am 20. Oktober 2014 auch die CORESTATE IREI Holding S.A., 35,
avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Luxemburg, eingetragen im Handels- und
Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der Nummer B 186
352, die 100%-ige Muttergesellschaft der Bieterin, die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt. Zum 22. Oktober 2014 hielt die CORESTATE IREI
Holding S.A. mittelbar insgesamt 8.394.444 Stückaktien der
Zielgesellschaft. Dies entspricht 80,72% der Stimmrechte der
Zielgesellschaft. Dieser Stimmrechtsanteil in Höhe von 80,72% ist der
CORESTATE IREI Holding S.A. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG
zuzurechnen.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG
erfolgt daher auch im Namen der CORESTATE IREI Holding S.A.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die
Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird im Internet unter der Adresse
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