Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Stromkunden
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Stromkunden müssen vor Preiserhöhungen von ihrem Energieversorger genau über den Grund und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in einem Urteil festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen für deutsche Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Die EU-Staaten müssten einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, mahnte der EuGH. Die Entscheidung gelte auch für die Vergangenheit. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energielieferanten./mt/DP/jha
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