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    ROUNDUP 3  543  0 Kommentare Regierung will Einfluss von Kleingewerkschaften einschränken

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Tarifkämpfe kleiner Gewerkschaften wie derzeit bei der Bahn per Gesetz eindämmen. Einigen sich mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb nicht, soll nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Im Streitfall sollen Arbeitsgerichte entscheiden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor. Nahles versicherte: "Das Streikrecht bleibt unangetastet."

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    Kleinere Gewerkschaften sehen dieses Recht aber in Gefahr und kündigten Widerstand an. Die Arbeitgeber begrüßten den Vorstoß. Die Streiks der Lokführergewerkschaft GdL und der Lufthansa -Piloten hatten die Rufe nach dem Gesetz lauter werden lassen. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2010 entschieden: In einem Betrieb darf es mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Die damalige Regierung war mit dem Plan gescheitert, die Tarifeinheit wiederherzustellen.

    "Es geht nicht darum, mit diesem Gesetz Streiks zu verhindern", sagte Nahles. Doch bei sich anbahnenden Streiks sollten gütliche Wege eingeschlagen, Kollisionen zwischen zwei Gewerkschaften vermieden werden. Die Tariflandschaft solle nicht weiter zerfleddert werden.

    Nahles machte deutlich, dass es nach dem für Mitte 2015 geplanten Inkrafttreten Bahnstreiks wie derzeit womöglich nicht mehr gibt. Sie vermied aber eine Prognose zu den genauen Auswirkungen des Gesetzes. "Es ist auch durchaus möglich, dass in den aktuellen Konflikten bei Bahn oder Lufthansa in dem einen oder anderen Fall es sich herausstellt, dass eine Gewerkschaft eben nicht die Mehrheit der Arbeitnehmer vertritt." Künftige Tarifauseinandersetzungen könnten anders verlaufen als in diesem Jahr.

    Die Feststellung im Konfliktfall, wer die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat, solle mit Hilfe eines Notars geschehen. Ihm sollen die Gewerkschaften ihre Mitgliederzahlen offenlegen. Gewerkschaften sollen laut dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Entwurf eine Eskalation aber vermeiden. So könnten sie abstimmen, für welche Berufsgruppe sie in einem Betrieb zuständig seien. Der Entwurf soll nach Kabinettsbeschluss am 3. Dezember im Bundestag beraten werden.

    Der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht. "Ich gehe davon aus, dass ein Arbeitsgericht beim ersten Konfliktfall das Bundesverfassungsgericht anrufen wird", sagte Klaus Dauderstädt, Vorsitzender von dbb beamtenbund und tarifunion, der dpa. Ein MB-Sprecher sagte: "Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben." Akut bedroht wären die MB-Arzt-Tarifverträge. Nahles hingegen betonte, der Entwurf sei verfassungsgemäß.

    Beide Organisationen warfen Nahles vor, eine Begrenzung des Streikrechts zu betreiben und dies verschleiern zu wollen. Dauderstädt sprach von politischer Feigheit. MB-Chef Rudolf Henke sagte der dpa, die Beschneidung des Streikrechts werde bewusst geleugnet, um den Rückhalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für das Gesetz nicht zu gefährden.

    Der DGB wollte sich nicht äußern. Die DGB-Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie begrüßte, "dass die Koalition einen Weg eröffnen will, die Tarifeinheit zu stärken, ohne in die Koalitionsfreiheit einzugreifen", wie ihr Chef Michael Vassiliadis sagte.

    Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hielt Nahles vor, die Macht kleinerer Gewerkschaften brechen zu wollen. Der Deutsche Journalisten-Verband warnte, eine effektive Arbeitnehmervertretung wäre mit dem Gesetz nicht mehr möglich. Linke-Chef Bernd Riexinger twitterte: "Frau Nahles lügt!" Das Streikrecht werde beschnitten.

    Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte die Ankündigungen: "Das Risiko, jederzeit einem Arbeitskampf durch kleine Gewerkschaften ausgesetzt zu sein, würde langfristig die Tarifautonomie gefährden." Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sowie Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßten die Vorlage./bw/DP/jsl




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