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    Freihandelsabkommen vor Bundesverfassungsgericht?  3514  0 Kommentare Geplante Freihandelsabkommen TTIP und CETA verstoßen gegen Grundgesetz

    Die beiden geplanten Freihandelsabkommen - das TTIP mit den USA und CETA mit Kanada - verstoßen in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz. „Es ist absehbar, dass zahlreiche Regelungen, die die Abkommen vorsehen, gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstoßen werden. Insbesondere der Investitionsschutz wird nicht wie geplant realisiert werden können“, schreibt der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag für die in einem Beitrag für die Wochenzeitung DIE ZEIT. 
     
    Der Europarechtler an der Universität Bremen geht davon aus, dass über die finale Version der Abkommen, die die EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) abschließen will, vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH verhandelt werden wird. Zentrale Passagen dürften dann scheitern, sollten die bekannten Entwürfe nicht noch stark verändert werden, so der Rechtsexperte in der „Zeit“.
     
    Fischer-Lescano war 2011 bundesweit bekannt geworden, weil er dem damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg vorgeworfen hatte, bei der Doktorarbeit plagiiert zu haben. Zu Guttenberg trat von seinem Amt zurück, ihm wurde später der Doktortitel entzogen.





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    Freihandelsabkommen vor Bundesverfassungsgericht? Geplante Freihandelsabkommen TTIP und CETA verstoßen gegen Grundgesetz Scheitern zentrale Passagen der Freihandelsabkommen, die die EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) abschließen will? Der Meinung ist der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano, sollten die Entwürfe beider Abkommen nicht noch abgeändert werden.

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