Kreditnehmer
Bearbeitungsgebühren und Widerrufsklauseln bei Verbraucherkrediten ermöglichen hohe Rückforderungen an Banken
In den letzten Tagen hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Welt von Bankern und Verbrauchern in gleichem Maße erschüttert: Es erklärte die Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen von Verbraucherkrediten für unwirksam. Weiterhin wurde entschieden, dass Rückforderungsansprüche nur verjährt sind, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind. Somit können alle Kreditnehmer, deren Darlehen im Jahr 2004 oder später ausgezahlt wurden, diese Bearbeitungsentgelte (die bis zu vier Prozent der Darlehenssumme ausmachen können) von ihrer Bank zurückfordern. Das Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 348/13 und 17/14 birgt somit das Potential, die Banken Millionen Euro zu kosten, da Verbraucheranwälten zufolge tausende von Verfahren vorliegen.
Kredite wurden von diesen bereits auf eine wirksame Widerrufsbelehrung geprüft, können aber nun ggf. zusätzlich auch die Bearbeitungsgebühr für ihre Mandanten zurückholen. Denn der BGH entschied in einem anderen Verfahren bereits, dass Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch Jahre später widerrufen werden können. Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." ist gemäß BGH (Az.: VII ZR 219/09) unzureichend, da der Kunde dadurch zwar weiß, bis wann die Frist nicht begonnen habe - jedoch nicht, wann sie begann. Damit besteht für die Kunden auch nach Jahren noch die Möglichkeit, den alten Vertrag zu widerrufen und zu den heute gültigen - viel günstigen - Konditionen eine neue Finanzierung abzuschließen.
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