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Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Erste Group-Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund
Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Wien (pta025/14.11.2014/17:35) - Der Haftungsverbund regelt die Kooperation der österreichischen Sparkassen. Rechtlich gesehen stellt diese Kooperation eine Kreditinstitutsgruppe dar und folglich werden alle Sparkassen des Haftungsverbunds nach § 59 BWG im Konzernabschluss der Erste Group konsolidiert.
Die im Rahmen des neuen Haftungsverbundes vermittelte Beherrschung durch die Erste Group Bank AG führt dazu, dass alle Sparkassen, die Mitglieder des Haftungsverbundes sind, als verbundene Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 UGB einzustufen sind. Dadurch sind deren Erste Group-Aktien als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen. Beabsichtigte Käufe und Verkäufe von Erste Group-Aktien durch diese Sparkassen unterliegen daher einer besonderen Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht.
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Mit Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 16. Mai 2013 (gültig bis zum 15. Mai 2018) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG hat der Vorstand der Erste Group
Bank AG am 14. November 2014 die beabsichtigte Veräußerung sowie den beabsichtigten Erwerb von Erste Group-Aktien innerhalb des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen im
Haftungsverbund, die als verbundene Unternehmen iSd § 228 Abs. 3 UGB gelten und deren Aktien an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen sind,
beschlossen.
Diesem Beschluss entsprechend können im Rahmen eines Veräußerungsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group (2,33% des Grundkapitals) zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. Mai 2018 verkauft sowie im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. November 2015 gekauft werden.
Details zum Veräußerungsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs. 8 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. Mai 2018
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 2,33%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten
Diesem Beschluss entsprechend können im Rahmen eines Veräußerungsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group (2,33% des Grundkapitals) zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. Mai 2018 verkauft sowie im Rahmen eines Erwerbsprogramms bis zu 10.000.000 Aktien der Erste Group zwischen dem 12. Dezember 2014 und 15. November 2015 gekauft werden.
Details zum Veräußerungsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs. 8 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. Mai 2018
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 2,33%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten
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