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Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Erste Group-Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund - Seite 2
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich in Form (1) eines Kaufes durch bzw. einer Sacheinlage in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG, oder (2) eines Verkaufs an die Stiftungen der Sparkassen und die Anteilsverwaltungssparkassen, mit dem Ziel die Gruppenstruktur und die Kooperation mit den Sparkassen zu verstärken
8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
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9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt
hat: 0 (Null)
Details zum Erwerbsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. November 2015
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 2,33%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten
7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich in Form eines Kaufs von den Stiftungen der Sparkassen, mit dem Ziel die Gruppenstruktur und die Kooperation mit den Sparkassen zu verstärken
8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)
Änderungen des Veräußerungs- oder Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: Erste Group Bank AG Adresse: Milchgasse 1, 1010 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Gerald Krames Tel.: + 43 (0)5 0100 - 17741 E-Mail: investor.relations@erstegroup.com Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20141114025 ]
Details zum Erwerbsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16. Mai 2013
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17. Mai 2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 12. Dezember 2014 bis 15. November 2015
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 10.000.000 Stück Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 2,33%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten
7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse sowie außerbörslich in Form eines Kaufs von den Stiftungen der Sparkassen, mit dem Ziel die Gruppenstruktur und die Kooperation mit den Sparkassen zu verstärken
8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)
Änderungen des Veräußerungs- oder Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: Erste Group Bank AG Adresse: Milchgasse 1, 1010 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Gerald Krames Tel.: + 43 (0)5 0100 - 17741 E-Mail: investor.relations@erstegroup.com Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20141114025 ]
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