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    DGAP-Stimmrechte  495  0 Kommentare ElringKlinger AG (deutsch)

    ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    ElringKlinger AG

    18.12.2014 11:14

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Mitteilung gemäß 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

    Mitteilungspflichtige:

    Lechler Stiftung Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland

    Emittent:

    ElringKlinger AG, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

    Mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH,

    Ihnen eine Stimmrechtsmitteilung der Lechler Stiftung nach § 21 Abs. 1 WpHG

    übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von der Lechler

    Stiftung gehaltene Stimmrechtsanteil die Meldeschwellen von 3%, 5%, 10%,

    15%, 20% und 25% überschritten hat.

    Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1

    WpHG namens und im Auftrag der Lechler Stiftung Folgendes mit:

    1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

    WpHG)

    a) Der Erwerb der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung erfolgte im

    Rahmen einer (unentgeltlichen) Zustiftung des gesamten Vermögens (d.h.

    sämtlicher Aktiva und Passiva sowie aller Rechte und Pflichten) der

    gemeinnützigen PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH im Wege der

    Einzelrechtsübertragung auf die gemeinnützige Lechler Stiftung.

    Durch die erfolgte Zustiftung soll die gemeinnützige Widmung des

    Stiftungsvermögens auf Dauer gesichert werden. Insoweit dient der Erwerb

    der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung der Umsetzung strategischer

    Ziele.

    b) Es ist seitens der Lechler Stiftung nicht beabsichtigt, innerhalb der

    nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

    Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

    Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

    Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Lechler Stiftung

    weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt, auch wenn in Folge dessen

    eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

    überschritten würde.

    c) Die Lechler Stiftung strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

    d) Die Lechler Stiftung strebt keine wesentlichen Änderung der

    Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,

    an.

    2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

    Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Von der Lechler Stiftung wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

    Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

    aufgewendet, da das gesamte Vermögen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH durch

    die Lechler Stiftung durch Zustiftung unentgeltlich erworben wurde.

    18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: ElringKlinger AG

    Max-Eyth-Straße 2

    72581 Dettingen/Erms

    Deutschland

    Internet: www.elringklinger.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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