DGAP-Stimmrechte
ElringKlinger AG (deutsch)
ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ElringKlinger AG
18.12.2014 11:14
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Lesen Sie auch
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Mitteilung gemäß 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mitteilungspflichtige:
Lechler Stiftung Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland
Emittent:
ElringKlinger AG, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH,
Ihnen eine Stimmrechtsmitteilung der Lechler Stiftung nach § 21 Abs. 1 WpHG
übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von der Lechler
Stiftung gehaltene Stimmrechtsanteil die Meldeschwellen von 3%, 5%, 10%,
15%, 20% und 25% überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1
WpHG namens und im Auftrag der Lechler Stiftung Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Der Erwerb der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung erfolgte im
Rahmen einer (unentgeltlichen) Zustiftung des gesamten Vermögens (d.h.
sämtlicher Aktiva und Passiva sowie aller Rechte und Pflichten) der
gemeinnützigen PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH im Wege der
Einzelrechtsübertragung auf die gemeinnützige Lechler Stiftung.
Durch die erfolgte Zustiftung soll die gemeinnützige Widmung des
Stiftungsvermögens auf Dauer gesichert werden. Insoweit dient der Erwerb
der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung der Umsetzung strategischer
Ziele.
b) Es ist seitens der Lechler Stiftung nicht beabsichtigt, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere
Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Lechler Stiftung
weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt, auch wenn in Folge dessen
eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder
überschritten würde.
c) Die Lechler Stiftung strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Lechler Stiftung strebt keine wesentlichen Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,
an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Lechler Stiftung wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet, da das gesamte Vermögen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH durch
die Lechler Stiftung durch Zustiftung unentgeltlich erworben wurde.
18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
Internet: www.elringklinger.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------