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    DGAP-News  609  0 Kommentare GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (deutsch)

    GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

    DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe

    GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50%

    Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH

    S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

    19.12.2014 / 15:32

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    Bekanntmachung

    an die Inhaber der

    1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019

    der GAGFAH S.A.

    (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)

    Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit gemäß den Emissionsbedingungen (die

    Emissionsbedingungen) ihrer 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit

    am 20. Mai 2019 (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die

    Wandelschuldverschreibung) bekannt, dass die Deutsche Annington Immobilien

    SE (die Bieterin) am 19. Dezember 2014 ein freiwilliges öffentliches

    Übernahmeangebot an die Aktionäre der GAGFAH zum Erwerb sämtlicher auf den

    Namen lautenden Aktien der GAGFAH mit einem Nennwert von EUR 1,25 gegen

    Zahlung einer Geldleistung von EUR 122,52 und einer zusätzlichen

    Gegenleistung von 5 auf den Namen lautenden Stückaktien der Bieterin je 14

    zur Annahme eingereichter Stückaktien der GAGFAH (das Übernahmeangebot)

    veröffentlicht hat. Das Übernahmeangebot kann bis zum 21. Januar 2015,

    24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) angenommen werden (die Annahmefrist).

    Das Übernahmeangebot kann zudem während einer weiteren Annahmefrist

    angenommen werden, wenn insbesondere bis zum Ablauf der Annahmefrist die

    Vollzugsbedingung des Überschreitens der Mindestannahmequote von 57%

    erfüllt wird, soweit nicht auf diese verzichtet oder diese verringert wurde

    (die Weitere Annahmefrist). Die Weitere Annahmefrist beginnt

    voraussichtlich am 27. Januar 2015 und endet voraussichtlich am 10. Februar

    2015, 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit). GAGFAH weist darauf hin, dass

    GAGFAH nicht beurteilen kann, ob es eine Weitere Annahmefrist geben wird

    und wann diese beginnt.

    Sofern aufgrund des Übernahmeangebotes ein Kontrollwechsel gemäß § 11 (f)

    der Emissionsbedingungen eintritt, sind die Gläubiger der

    Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die

    vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder

    ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises

    auszuüben. Nach Eintritt eines Kontrollwechsels, wird GAGFAH das Eintreten

    des Kontrollwechsels, den angepassten Wandlungspreis und den

    Wirkungsstichtag den Anleihegläubigern nach näherer Maßgabe der

    Emissionsbedingungen bekannt machen. GAGFAH kann keine Angabe dazu machen,

    ob und wann ein Kontrollwechsel im Rahmen der Durchführung des

    Übernahmengebots eintritt. Die Bieterin geht im Übernahmeangebot davon aus,

    dass ein Kontrollwechsel mit Ablauf der Annahmefrist eintritt.

    Sofern Anleihegläubiger die vorzeitige Rückzahlung ihrer

    Wandelschuldverschreibungen verlangen, müssen diese Anleihegläubiger

    sämtliche oder einzelne ihrer Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist

    von mindestens 10 Kalendertagen vor dem Wirkungsstichtag nach näherer

    Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig stellen. In einem solchen Fall

    werden die Wandelschuldverschreibungen am Wirkungsstichtag zu ihrem

    Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen an die

    Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.

    Um alternativ das Wandlungsrecht auf der Grundlage des angepassten

    Wandlungspreises auszuüben, müssen die Anleihegläubiger nach näherer

    Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens bis zum 21. Januar 2015, 16:00

    Uhr (mitteleuropäische Zeit) bei der Hauptwandlungsstelle (Citibank, N.A.,

    Citigroup Centre, Global Transaction Banking, Canada Square, Canary Wharf,

    London E14 5LB, England) über ihre jeweilige Depotbank eine als bedingte

    Wandlungserklärung gekennzeichnete Wandlungserklärung einreichen und die

    entsprechenden Wandelschuldverschreibungen an die Hauptwandlungsstelle

    liefern. Ein Vordruck für eine solche Erklärung ist bei der

    Hauptwandlungsstelle über die jeweilige Depotbank der Anleihegläubiger

    erhältlich.

    GAGFAH beabsichtigt nicht, von der in den Anleihebedingungen vorgesehene

    Barausgleichsoption Gebrauch zu machen. Die Lieferaktien müssen den

    Anleihegläubigern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens am 15.

    Geschäftstag nach dem Wandlungstag gutgeschrieben werden. GAGFAH

    beabsichtigt, die Lieferaktien nach wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts

    sobald wie möglich über die Hauptwandlungsstelle bereitzustellen, um die

    Anleihegläubigern in die Lage zu versetzen, das Übernahmeangebot während

    der Weiteren Annahmefrist anzunehmen. GAGFAH übernimmt jedoch keine Gewähr

    oder Haftung für die Lieferung der Lieferaktien innerhalb der Weiteren

    Annahmefrist.

    Bruchteile von Lieferaktien werden nicht in Geld ausgeglichen. Die

    Lieferaktien werden aus genehmigtem Kapital der GAGFAH stammen.

    Luxembourg, 19. Dezember 2014

    GAGFAH S.A.

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    19.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: GAGFAH S.A.

    2-4, rue Beck

    1222 Luxemburg

    Großherzogtum Luxemburg

    Telefon: + 352 266 366 21

    Fax: + 352 266 366 01

    E-Mail: info@gagfah.com

    Internet: www.gagfah.com

    ISIN: LU0269583422, LU0269583422

    WKN: A0LBDT

    Indizes: MDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    307739 19.12.2014





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