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    iQ Power AG  990  0 Kommentare Verwaltungsrat beschließt außerordentliche Generalversammlung zur Tochter-Mutter Fusion



    Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

    Zug (pta003/22.12.2014/07:30) - .. - Fusion der iQ Power AG mit der 100% Tochterfirma iQ Power Licensing AG - Entscheidung per außerordentlicher Generalversammlung am 27. Jan. 2015 - Eigenkapital-Restrukturierung erlaubt frühere Dividendenausschüttung - Vereinfachte Firmenstruktur erhöht Effizienz und reduziert Kosten - Austausch der derzeitigen Aktien für neue Aktien der neuen Firma - Listing der neuen Aktien an der Börse Berlin vorgesehen - Reduzierung der Gesamtanzahl der Aktien im Verhältnis 4:1 - Zusammenlegung der beiden bisherigen Aktiengattungen

    Zug/Schweiz, 22. Dezember 2014 - Die iQ Power AG (ISIN: CH0020609688 WKN: A0DQVL / Symbol: IQPB, ISIN: CH0199540599 / WKN: A1J7TW / Symbol IQPA), Entwickler und Vermarkter von Technologien und deren Lizenzen für umweltfreundliche und technologisch führende Starterbatterien für Kraftfahrzeuge, gibt die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung des zwischen der iQ Power AG und der iQ Power Licensing AG abgeschlossenen Fusionsvertrages bekannt. Die außerordentliche Generalversammlung findet am 27. Januar 2015 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15, Zug, Schweiz statt. Der Beschluss zur Fusion sowie die dazu notwendige Verrechnung der Kapitaleinlagereserven im Umfange von CHF 14'575'665.57 mit Verlustvorträgen sind einzige Tagesordnungspunkte. Die Aktionäre können sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

    Geplant ist die Übernahme der iQ Power AG durch das Tochterunternehmen iQ Power Licensing AG. Die iQ Power Licensing AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der iQ Power AG und ist rechtliche Eigentümerin sämtlicher Patentrechte der iQ Power Gruppe sowie sämtlicher Werkzeuge und Betriebsmittel für die Herstellung der Kunststoffbauteile auf Grundlage der von der iQ Power Gruppe gehaltenen Patente.

    Alle Rechte und Pflichten der iQ Power AG werden im Rahmen der Fusion durch die iQ Power Licensing AG vollständig übernommen.

    Wesentlicher Grund für die Fusion ist die Perspektive, früher als bisher möglich in der Lage zu sein, Dividenden ausschütten zu können, sobald die Gesellschaft entsprechende Gewinne erzielt. Der Hintergrund ist folgender:

    Bedingt durch die aufgelaufenen kumulierten hohen Verluste während der Aufbau- und Einführungsphase der iQ Power AG ergibt sich in der aktuell vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Struktur zum Stichtag am 15. Oktober 2014 eine Ausschüttungssperre in Höhe von mehr als 15 Millionen Schweizer Franken. Um diesen Betrag übersteigen die kumulierten Verluste die zu deren Abdeckung verfügbaren sonstigen Eigenkapitalposten des Unternehmens. Gewinnausschüttungen an die Aktionäre von iQ Power wären somit erst möglich, wenn dieser Fehlbetrag bilanziell aufgefüllt worden ist.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    iQ Power AG Verwaltungsrat beschließt außerordentliche Generalversammlung zur Tochter-Mutter Fusion .. - Fusion der iQ Power AG mit der 100% Tochterfirma iQ Power Licensing AG - Entscheidung per außerordentlicher Generalversammlung am 27. Jan. 2015 - Eigenkapital-Restrukturierung erlaubt frühere Dividendenausschüttung - Vereinfachte …