checkAd

    DGAP-Adhoc  495  0 Kommentare Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen (deutsch)

    Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

    Homag Group AG / Schlagwort(e): Vertrag

    15.01.2015 11:31

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    HOMAG Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und

    Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem

    Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

    Schopfloch, 15. Januar 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG

    haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft

    vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und

    Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr Technologies GmbH als herrschendem

    Unternehmen zuzustimmen.

    Die Hauptversammlung der HOMAG Group AG wird über die Zustimmung zum

    Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der auf den 5.

    März 2015 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss

    fassen.

    Der im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehene

    Betrag des Ausgleichs nach § 304 AktG beträgt brutto EUR 1,27 (netto, nach

    Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,09) je

    HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr, der Betrag der Abfindung nach §

    305 AktG beträgt EUR 29,47 je HOMAG-Aktie. Vorgenannte Beträge können in

    Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum

    Bewertungsstichtag am 5. März 2015 noch geringfügige Änderungen erfahren.

    Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 1,75 % auf 1,25 % zum

    Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 1,18

    (netto EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und

    die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 31,56 je HOMAG-Aktie steigen.

    15.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Homag Group AG

    Homagstr. 3-5

    72296 Schopfloch

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)7443 / 13 - 0

    Fax: +49 (0)7443 / 13 - 2300

    E-Mail: info@homag-group.com

    Internet: www.homag-group.com

    ISIN: DE0005297204

    WKN: 529720

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-Adhoc Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen (deutsch) Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen Homag Group AG / Schlagwort(e): …