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    Meinung  1731  0 Kommentare Der ESM kommt bald zum Einsatz - Seite 2

    Mir scheint ein offener Schuldenschnitt (Griechenland hat aktuell 320 Mrd. Euro Schulden, 175 % zum BIP) daher sehr unwahrscheinlich zu sein. Realistischer sind direkte Finanzhilfen an Griechenland, um den Schuldenberg zu reduzieren. Das ist dann auch ein Schuldenschnitt – er heißt nur anders.

    Die Schuldentragfähigkeit Griechenlands wurde zu Beginn der Krise 2010 bei 120 Prozent der Wirtschaftsleistung angesetzt. Das hatte Italien (heute 135 % zum BIP) damals auch und erschien deshalb nicht nur den Italienern als tragbar. Auf die heutige Situation bezogen würde ein Schuldenschnitt, der nicht so heißen darf, bedeuten, dass Griechenland Finanzhilfen in der Größenordnung von 100 Mrd. Euro benötigt. Um eine weitere Belastung der Haushalte der Eurostaaten weitgehend auszuschließen, könnte daher der ESM zum Zuge kommen. Dort haben die Mitglieder inzwischen 80 Milliarden Stammkapital eingezahlt. Schon dieser Betrag würde helfen, für einige Jahre wieder Ruhe zu bekommen.

    Sehr wahrscheinlich wird auch der Europäischen Gerichtshof den Euro-Dauerrettern keine Steine in den Weg legen. Das lassen die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof in dieser Woche zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der EZB (Schlussanträge) vermuten. Darin kommt der spanische Generalanwalt zum Schluss, dass das am 6. September 2012 von der EZB angekündigte Aufkaufprogramm von Staatsanleihen zulässig sei. Er fordert lediglich eine „Begründungspflicht“ und die Einhaltung des „Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“, sowie einem faktischen Rückzug der EZB aus der Troika, dem Kontrollgremium zur Überwachung der Reformmaßnahmen in Griechenland.

    Wenn der EuGH diesen Schlussanträgen folgt, dann ist es ein großes Geschenk an das Bundesverfassungsgericht. Geschenk? Ja, das Verfassungsgericht hat sich „europafreundlich“ gezeigt, indem es erstmalig einen Beschluss an den EuGH weitergereicht hat, und der Generalanwalt winkt das Vorgehen der EZB faktisch durch. Dankbarkeit sieht anders aus! Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht jedoch frei, seinem damaligen Urteil nunmehr auch Taten folgen zu lassen. Schon jetzt muss daher das Bundesverfassungsgericht handeln und den neuerlichen Aufkaufbeschluss, den der EZB-Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 22. Januar fällen wird, verhindern. Denn die Forderungen des Generalanwalts werden Mario Draghi nicht sonderlich wehtun und er wird einen Teil der Drecksarbeit, die eigentlich der Euro-Club machen müsste, für diese jetzt erledigen.

    Die Reaktionen an den Finanzmärkten lassen nicht lange auf sich warten. Die Entkoppelung des Schweizer Frankens an den Euro von heute (Donnerstag, 15.1.2015) ist ein Beleg dafür, wohin die Reise des Euro in den nächsten Monaten geht – nach unten. Doch keine Gesellschaft, kein Land und auch kein Währungsclub ist jemals dauerhaft zu Wohlstand gekommen, indem die eigene Währung durch Gelddrucken im Wert gemindert wurde.

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    Wie formulierte es der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aus Detmold in Ostwestfalen-Lippe so klar: „ Der OMT-Beschluss (ist) nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar“. Herr Voßkuhle, handeln Sie jetzt!


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    Frank Schäffler
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    Frank Schäffler (FDP) ist als klassischer Liberaler ein Kritiker der Euro-Rettungspolitik der Bundesregierung und des geldpolitischen Kurses der EZB. Der Autor veröffentlicht wöchentlich seinen Weblog, den man hier auf seiner Homepage anfordern kann.
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    Verfasst von 2Frank Schäffler
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