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    EANS-Hauptversammlung  1230  0 Kommentare C.A.T. oil AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    C.A.T. oil AG
    FN 69011 m
    ISIN: AT0000A00Y78

    Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

    der C.A.T. oil AG, am 25. Februar 2015, 11:00 Uhr, in den
    Räumlichkeiten Waggon 31, Riesenradplatz 2, 1020 Wien.

    Tagesordnung:

    1. Abberufung und Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    Unterlagen:

    Folgende Unterlagen sind spätestens am 4. Februar 2015 auf der
    Internetseite der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter Investor
    Relations abrufbar: · Einladung und Tagesordnung (Einberufung); ·
    Beschluss- und Wahlvorschläge der Aktionärin CAT. HOLDING (CYPRUS)
    LIMITED zum Tagesordnungspunkt; · Formular für Erteilung und Widerruf
    einer Vollmacht.

    Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
    Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
    zugänglich.

    Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:

    Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf
    die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
    werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen.

    Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
    bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
    AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
    Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
    darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
    seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen
    Inhaber der Aktien sind.

    Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
    Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
    (Depotbestätigung) spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen
    Hauptversammlung, somit spätestens am 6. Februar 2015, per Post oder
    Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien
    (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
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