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    34f-Prüfer  2229  0 Kommentare „Berater sind nicht vorbereitet“

    Sachverständiger Rainer Juretzek spricht mit FundResearch über seine Erfahrungen bei den jährlichen Prüfungen von 34f-Vermittlern. Sein bisheriges Zwischenfazit fällt alles andere als gut aus.

    FundResearch: Herr Juretzek, sie führen bei 34f-Finanzberatern die jährliche Wirtschaftsprüfung durch. Wie sind die 34f-Kunden strukturiert und welche Volumen verwalten diese?

    Juretzek: Die verwalteten Vermögen sind natürlich unterschiedlich. Aber es sind eher Einzelunternehmen, die oft einen Großteil ihrer Gesamterträge aus der Versicherungsvermittlung generieren. Das deckt sich statistisch mit der Marktstruktur. Eine Übersicht, wie viele sich bis zum 31.12.2014 haben prüfen lassen, liegt noch nicht vor. Im Übrigen erhalte ich aktuell noch Anfragen für die Prüfung 2013, die aber eigentlich schon hätte erfolgt sein müssen.

    FundResearch: Anfragen für 2013? Sind die Berater nicht selbst hinterher, sich prüfen zu lassen?

    Juretzek: Nicht wirklich. Seit zwei Jahren haben wir im Rahmen von bundesweiten Veranstaltungen auf das Thema aufmerksam gemacht. In speziellen Workshops haben wir bereits 2013 und auch 2014 aufgezeigt, was geprüft wird, wie die Daten aufbereitet werden müssen, wie der Beratungsprozess zu strukturieren ist und wie das Beratungsprotokoll aussehen muss. Die Beteiligung daran war jedoch relativ gering, weil die überwiegende Zahl der Finanzdienstleister hoffte, es würde noch ein Wunder geschehen und einige Regeln doch noch „abgemildert“ werden. Auch einige große Marktteilnehmer haben da leider keine besonders vorausschauende Rolle gespielt. Von dieser Seite wurden entsprechende Hoffnungen genährt, dass für 2013 vielleicht nicht geprüft werden muss oder dass es irgendwelche Zentralprüfungen geben werde und dann alles ganz einfach sei. Wie die Realität sich nachher darstellt, wird man sehen.

    FundResearch: Welche Marktteilnehmer meinen Sie?

    Juretzek: Vor allem Makler-Pools wollten die Berater beruhigen, weil sie durchaus ein Interesse daran haben, es ihnen so angenehm wie möglich zu machen; also das „Rund-um-sorglos“-Paket versprochen wurde. Das hat allerdings zu Fehlern geführt. Und das sind dann nicht einzelne Fehler. Denn wenn ein Pool bestimmte Vorgaben macht und z. B. ein Beratungsprotokoll herausgibt, das fehlerhaft ist oder Fehler zulässt, dann machen alle Berater dieses Pools oder einer Plattform diesen Fehler. 

    FundResearch: Es gibt hohe Hürden, eine reine Vermittlung zu deklarieren, die dann ohne Beratungsprotokolle auskommen kann. Was raten Sie?

    Juretzek: Sehr genau darauf zu achten, dass nicht einmal der Anschein einer Beratung entsteht. Sollte eine Vermittlung im Nachhinein als Beratung qualifiziert werden, dann hat der Vermittler möglicherweise ein zivilrechtliches Problem. Er hat nämlich kein Protokoll. Und so kann er ins offene Messer laufen, weil der Kunde gegebenenfalls sagt, dass er beraten wurde. Es kommt dann gegebenenfalls zur Umkehr der Beweislast und der Vermittler muss nachweisen, dass er nicht beraten hat. Das ist der Knackpunkt. Und diese Problematik taucht auch im Rahmender § 24-Prüfung auf. 

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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