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Hauptstadtflughafen stellt Suche nach Generalplaner ein
SCHÖNEFELD (dpa-AFX) - Der unvollendete Hauptstadtflughafen hat die Suche nach einem Generalplaner aufgegeben. Auch eine zweite europaweite Ausschreibung blieb erfolglos. Die Flughafengesellschaft habe das Verfahren nun "aus formalen Gründen" aufgehoben, teilte das Unternehmen am Dienstag in Schönefeld bei Berlin mit. Dem Vernehmen nach wurden die Angebote als zu teuer bewertet. Eine erste Ausschreibung war im Juli 2014 erfolglos geblieben.
Die ergebnislose Suche hat nach Darstellung der Flughafen GmbH keine negativen Folgen für den Weiterbau des neuen Airports, der mit sechs Jahren Verspätung im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet werden soll. Vielmehr seien die bis Juli nötigen Planungsleistungen bereits an vier Unternehmen vergeben worden. Zwei davon, Schüssler Plan und B.I.G., hätten schon bislang für den Flughafen gearbeitet. Neu dabei seien die Planungsbüros Arcadis und Obermeyer.
Das Vergaberecht erlaubt eine Auftragsvergabe nach erfolgloser Ausschreibung. In der einschlägigen Verordnung heißt es: Wenn "kein oder kein geeignetes Angebot oder keine Bewerbung abgegeben worden ist, sofern die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert werden", ist ein sogenanntes Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zulässig.
Bei den benötigten Planungen geht es um die Fertigstellung der komplexen Entrauchungsanlage und Nachträge zur Baugenehmigung des gesamten Projekts. Diese könnten nun ohne Unterbrechung fortgeführt werden, stellte Technikchef Jörg Marks fest. Die Auftragsvergabe an vier Firmen bewertete er sogar als Vorteil: "Gleichzeitig erhöhen wir durch die Aufteilung auf mehrere Planungsbüros die Flexibilität bei den nun anstehenden Planungsarbeiten."
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Das Flughafenprojekt kommt bereits seit Mai 2012 ohne Generalplaner aus. Damals trennte sich die Flughafengesellschaft von der Planungsgemeinschaft (PG) BBI. Ihr wurde vorgeworfen, die Bauüberwachungsleistungen mangelhaft koordiniert zu haben. Seitdem vergibt die Flughafengesellschaft ihre Aufträge für Planungsleistungen einzeln, sie selbst ist für die Überwachung verantwortlich./brd/DP/he