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    DGAP-News  484  0 Kommentare Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen (deutsch)

    Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen

    DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien

    annehmen

    19.02.2015 / 09:26

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    Presseinformation der Adler Modemärkte AG

    ADLER erwirkt bei Bayerischem Verwaltungsgericht verbraucherfreundliches

    Urteil zur Rücknahme von Altkleidung

    ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen

    Unternehmen kommt seiner Produktverantwortung nach

    Haibach bei Aschaffenburg, 19.02.2015. Das Bayerische Verwaltungsgericht

    Würzburg hat am 10. Februar 2015 entschieden, dass die Adler Modemärkte AG

    - einer der größten Textileinzelhändler in Deutschland - auch weiterhin in

    ihren Modemärkten gebrauchte Textilien ohne Rücksicht auf deren Herkunft

    zurücknehmen und dafür Einkaufscoupons ausgeben darf. Das Gericht sah das

    Prinzip der Produktverantwortung als so weitreichend an, dass es zu diesem

    Urteil kam. ADLER hatte, unterstützt durch das Recycling-Unternehmen I:CO,

    eine Klage gegen das Bayerische Landesamt für Umweltschutz eingereicht, das

    ADLER nur die Rücknahme von ihr selbst in Verkehr gebrachter Textilien

    gestatten wollte.

    Auch wenn derzeit noch nicht rechtskräftig, stützt die Entscheidung des

    Verwaltungsgerichts Würzburg damit die Auffassung von ADLER und I:CO, dass

    eine Einschränkung des Rücknahmerechts auf von ADLER selbst in Verkehr

    gebrachte Textilien, wie es das Bayerische Landesamt für Umweltschutz

    anstrebte, dem gesetzlich verankerten Prinzip der Produktverantwortung und

    dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen entgegenwirkt.

    "Mit diesem Urteil können wir weiterhin unsere Produktverantwortung in

    gewohnt umfangreichem Maß übernehmen und unseren Kunden eine einfache,

    bequeme und lohnende Möglichkeit bieten, ihre ausgedienten Textilien in

    unseren Modemärkten zurückzugeben, damit sie umweltschonend wiederverwendet

    werden können", kommentiert ADLER-Vorstandschef Lothar Schäfer das

    grundlegende Urteil.

    "Wir begrüßen diese positive Entscheidung, mit der sich das

    Verwaltungsgericht Würzburg für einen ökologischen und praxisnahen Umgang

    mit ausgedienten Textilien ausgesprochen hat", so Stephan Wiegand, CEO von

    I:CO. "Ein gegenteiliges Urteil hätte einen Rückgang der in den Kreislauf

    zurückgeführten Produkte bedeutet, denn es hätte die Hürden einer Rückgabe

    für die Kunden erhöht."

    Bereits seit 2009 ermöglicht die Adler Modemärkte AG ihren Kunden in

    Kooperation mit dem I:CO Take-back System gebrauchte Textilien und Schuhe

    in ihren Modemärkten zurückzugeben, damit diese einer ökologisch

    vorteilhaften Weiterverwendung zugeführt werden können. Seit 2009 sind über

    ADLER bereits über 2,7 Mio. Kilo Altkleider (und -Schuhe) gesammelt und

    über I:CO in den Kreislauf zurückgeführt worden. ADLER erfüllt durch diese

    mit I:CO entwickelte Lösung ihre Produktverantwortung und möchte so dazu

    beitragen, dass wertvolle Ressourcen geschont werden. I:CO übernimmt die in

    den ADLER Modemärkten zurückgegebenen gebrauchten Textilien in eine

    fachgerechte Sortierung, die Vorbedingung für eine ökologisch sinnvolle

    Weiterverwendung ist. Soweit die gesammelten Textilien nicht weiter

    getragen werden können, betreibt und initiiert I:CO zukunftsweisende

    Verfahren zum Up- und Recycling. Auch auf diesem Weg unterstützt I:CO ADLER

    in ihrem Bestreben, gebrauchte Textilien und die in ihnen enthaltenen

    Rohstoffe so lange wie möglich im geschlossenen Kreislauf zu halten.

    Weitere Informationen zum I:CO Konzept der Altkleiderrücknahme finden Sie

    unter http://www.ico-spirit.com/de/startseite.

    Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg gehört zu den

    größten und bedeutendsten Textileinzelhändlern in Deutschland. Die Gruppe

    setzte im Jahr 2013 mit rund 4.300 Mitarbeitern 528,6 Mio. Euro um und

    erzielte ein EBITDA von 42,9 Mio. Euro. ADLER betreibt derzeit 179

    Modemärkte, davon 154 in Deutschland, 22 in Österreich, zwei in Luxemburg,

    einen in der Schweiz sowie einen Online-Shop. Das Unternehmen konzentriert

    sich auf Großflächenkonzepte über 1.400 m2 Verkaufsfläche und bietet mit

    zahlreichen Eigenmarken und ausgesuchten Fremdmarken ein breitgefächertes

    Warensortiment an. ADLER ist dank seiner mehr als 60 Jahre Tradition mit

    hoher Kundenbindung nach eigenen Erhebungen der Marktführer in dem

    kaufkraftstarken Segment der Altersgruppe ab 45 Jahre.

    Weitere Informationen: www.adlermode-unternehmen.com ; www.adlermode.com

    Pressekontakt:

    Jasmin Dentz

    GFD Finanzkommunikation

    Telefon: +49 (0) 69 971 247 31

    Mobil: +49 (0) 151 67204247

    E-Mail: dentz@gfd-finanzkommunikation.de

    Investor Relations Kontakt:

    Jennifer Gaußmann

    Adler Modemärkte AG

    Industriestraße Ost 1-7

    D-63808 Haibach

    Telefon: +49 (0) 6021 633 12 19

    Mobil: +49 (0) 152 54550967

    E-Mail: jennifer.gausmann@adler.de

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    19.02.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Adler Modemärkte AG

    Industriestraße Ost 1-7

    63808 Haibach

    Deutschland

    Telefon: +49 (0) 6021 633 0

    Fax: +49 (0) 6021 633 1299

    E-Mail: info@adler.de

    Internet: www.adlermode.com

    ISIN: DE000A1H8MU2

    WKN: A1H8MU

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    324931 19.02.2015





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