DGAP-News
Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen (deutsch)
Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen
DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Adler Modemärkte AG: ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien
annehmen
19.02.2015 / 09:26
---------------------------------------------------------------------
Presseinformation der Adler Modemärkte AG
Lesen Sie auch
ADLER erwirkt bei Bayerischem Verwaltungsgericht verbraucherfreundliches
Urteil zur Rücknahme von Altkleidung
ADLER kann weiterhin gebrauchte Textilien annehmen
Unternehmen kommt seiner Produktverantwortung nach
Haibach bei Aschaffenburg, 19.02.2015. Das Bayerische Verwaltungsgericht
Würzburg hat am 10. Februar 2015 entschieden, dass die Adler Modemärkte AG
- einer der größten Textileinzelhändler in Deutschland - auch weiterhin in
ihren Modemärkten gebrauchte Textilien ohne Rücksicht auf deren Herkunft
zurücknehmen und dafür Einkaufscoupons ausgeben darf. Das Gericht sah das
Prinzip der Produktverantwortung als so weitreichend an, dass es zu diesem
Urteil kam. ADLER hatte, unterstützt durch das Recycling-Unternehmen I:CO,
eine Klage gegen das Bayerische Landesamt für Umweltschutz eingereicht, das
ADLER nur die Rücknahme von ihr selbst in Verkehr gebrachter Textilien
gestatten wollte.
Auch wenn derzeit noch nicht rechtskräftig, stützt die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Würzburg damit die Auffassung von ADLER und I:CO, dass
eine Einschränkung des Rücknahmerechts auf von ADLER selbst in Verkehr
gebrachte Textilien, wie es das Bayerische Landesamt für Umweltschutz
anstrebte, dem gesetzlich verankerten Prinzip der Produktverantwortung und
dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen entgegenwirkt.
"Mit diesem Urteil können wir weiterhin unsere Produktverantwortung in
gewohnt umfangreichem Maß übernehmen und unseren Kunden eine einfache,
bequeme und lohnende Möglichkeit bieten, ihre ausgedienten Textilien in
unseren Modemärkten zurückzugeben, damit sie umweltschonend wiederverwendet
werden können", kommentiert ADLER-Vorstandschef Lothar Schäfer das
grundlegende Urteil.
"Wir begrüßen diese positive Entscheidung, mit der sich das
Verwaltungsgericht Würzburg für einen ökologischen und praxisnahen Umgang
mit ausgedienten Textilien ausgesprochen hat", so Stephan Wiegand, CEO von
I:CO. "Ein gegenteiliges Urteil hätte einen Rückgang der in den Kreislauf
zurückgeführten Produkte bedeutet, denn es hätte die Hürden einer Rückgabe
für die Kunden erhöht."
Bereits seit 2009 ermöglicht die Adler Modemärkte AG ihren Kunden in
Kooperation mit dem I:CO Take-back System gebrauchte Textilien und Schuhe
in ihren Modemärkten zurückzugeben, damit diese einer ökologisch
vorteilhaften Weiterverwendung zugeführt werden können. Seit 2009 sind über
ADLER bereits über 2,7 Mio. Kilo Altkleider (und -Schuhe) gesammelt und
über I:CO in den Kreislauf zurückgeführt worden. ADLER erfüllt durch diese
mit I:CO entwickelte Lösung ihre Produktverantwortung und möchte so dazu
beitragen, dass wertvolle Ressourcen geschont werden. I:CO übernimmt die in
den ADLER Modemärkten zurückgegebenen gebrauchten Textilien in eine
fachgerechte Sortierung, die Vorbedingung für eine ökologisch sinnvolle
Weiterverwendung ist. Soweit die gesammelten Textilien nicht weiter
getragen werden können, betreibt und initiiert I:CO zukunftsweisende
Verfahren zum Up- und Recycling. Auch auf diesem Weg unterstützt I:CO ADLER
in ihrem Bestreben, gebrauchte Textilien und die in ihnen enthaltenen
Rohstoffe so lange wie möglich im geschlossenen Kreislauf zu halten.
Weitere Informationen zum I:CO Konzept der Altkleiderrücknahme finden Sie
unter http://www.ico-spirit.com/de/startseite.
Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg gehört zu den
größten und bedeutendsten Textileinzelhändlern in Deutschland. Die Gruppe
setzte im Jahr 2013 mit rund 4.300 Mitarbeitern 528,6 Mio. Euro um und
erzielte ein EBITDA von 42,9 Mio. Euro. ADLER betreibt derzeit 179
Modemärkte, davon 154 in Deutschland, 22 in Österreich, zwei in Luxemburg,
einen in der Schweiz sowie einen Online-Shop. Das Unternehmen konzentriert
sich auf Großflächenkonzepte über 1.400 m2 Verkaufsfläche und bietet mit
zahlreichen Eigenmarken und ausgesuchten Fremdmarken ein breitgefächertes
Warensortiment an. ADLER ist dank seiner mehr als 60 Jahre Tradition mit
hoher Kundenbindung nach eigenen Erhebungen der Marktführer in dem
kaufkraftstarken Segment der Altersgruppe ab 45 Jahre.
Weitere Informationen: www.adlermode-unternehmen.com ; www.adlermode.com
Pressekontakt:
Jasmin Dentz
GFD Finanzkommunikation
Telefon: +49 (0) 69 971 247 31
Mobil: +49 (0) 151 67204247
E-Mail: dentz@gfd-finanzkommunikation.de
Investor Relations Kontakt:
Jennifer Gaußmann
Adler Modemärkte AG
Industriestraße Ost 1-7
D-63808 Haibach
Telefon: +49 (0) 6021 633 12 19
Mobil: +49 (0) 152 54550967
E-Mail: jennifer.gausmann@adler.de
---------------------------------------------------------------------
19.02.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adler Modemärkte AG
Industriestraße Ost 1-7
63808 Haibach
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6021 633 0
Fax: +49 (0) 6021 633 1299
E-Mail: info@adler.de
Internet: www.adlermode.com
ISIN: DE000A1H8MU2
WKN: A1H8MU
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
324931 19.02.2015