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    DGAP-Adhoc  513  0 Kommentare Herlitz AG: Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, Angabe eines fehlerhaften Datums des Freigabebeschlusses (deutsch)

    Herlitz AG: Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, Angabe eines fehlerhaften Datums des Freigabebeschlusses

    Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    27.02.2015 14:18

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, Angabe eines fehlerhaften Datums des

    Freigabebeschlusses

    _______________________

    Berlin, 27. Februar 2015

    Entgegen der ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 27.2.2015 um 10:44 Uhr,

    die über folgende Medien verbreitet wurde:

    Basisverbreitung DGAP

    erging der Freigabebeschluss des Kammergerichts Berlin nicht am heutigen

    Tag (27.2.2015), sondern am gestrigen Tag (26.2.2015).

    Die korrekte ad-hoc Meldung lautet wie folgt:

    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

    _______________________

    Berlin, 27. Februar 2015

    Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des

    Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

    Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen

    Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse

    über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und

    Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die

    Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die

    Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15

    und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den

    Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger

    veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen

    noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem

    unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am

    26.02.2015 festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht

    Berlin gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen

    Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung

    des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

    27.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Herlitz AG

    Am Borsigturm 100

    13507 Berlin

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)30 43 93-0

    Fax: +49 (0)30 43 93-3300

    E-Mail: pr@herlitz-ag.com

    Internet: www.herlitz-ag.com

    ISIN: DE0006053101, DE0006053119

    WKN: 605310, 605311

    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General

    Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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