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    DGAP-WpÜG  574  0 Kommentare Korrekturmeldung; DE0005878003

    Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    BERICHTIGUNG nach § 12 WpÜG

    der Änderung des

    Freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

    (Barangebot)

    der

    DMG MORI GmbH

    c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart, Deutschland

    an die Aktionäre der

    DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

    Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland

    zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

    DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

    gegen eine Geldleistung in Höhe von

    EUR 30,55 je Aktie der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

    Die verlängerte Annahmefrist läuft bis 25. März 2015,

    24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland)

    Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:

    ISIN DE0005878003

    Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:

    ISIN DE000A14KT17

    Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI

    AKTIENGESELLSCHAFT:

    ISIN DE000A14KT25

    1. Vorbemerkung

    Am 9. März 2015 hat die DMG MORI GmbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im

    Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750545,

    geschäftsansässig c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart,

    Deutschland (die 'Bieterin'), eine Änderung ihres freiwilligen öffentlichen

    Übernahmeangebots zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien ohne

    Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

    EUR 2,60 der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT mit der ISIN DE0005878003

    (die 'DMG MORI SEIKI AG-Aktien', und jede einzelne eine 'DMG MORI SEIKI

    AG-Aktie') veröffentlicht ('Angebotsänderung' und zusammen mit der

    Angebotsunterlage 'Geändertes Angebot' oder 'Geändertes Übernahmeangebot').

    Die Angebotsänderung wurde durch (i) Bekanntgabe im Internet unter

    http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, die von der BaFin

    nicht geprüft wurde, sowie (ii) im Rahmen der Schalterpublizität durch

    Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung zur kostenlosen Ausgabe

    bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354

    Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) 40 350 60 908 oder

    e-mail an depotverwaltung@berenberg.de unter Angabe einer vollständigen

    Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle veröffentlicht. Eine

    unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsänderung wurde am 10. März

    2015 an den gleichen Stellen verfügbar gemacht. Die entsprechende

    Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsänderung zur

    kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese

    Angebotsänderung veröffentlicht wird, wurde am 9. März 2015 im

    Bundesanzeiger veröffentlicht.

    2. Berichtigung

    In der Angebotsänderung ist ausgeführt, dass der in der Angebotsunterlage

    genannte Angebotspreis von EUR 27,50 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG um

    EUR 3,05 auf EUR 30,55 erhöht wird. Tatsächlich hat sich der Angebotspreis

    bereits vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung durch Parallelerwerbe

    von Gesetzes wegen gemäß § 31 Abs. 4 WpÜG auf EUR 30,55 erhöht.

    Wie unter Ziff. 4 der Angebotsänderung dargestellt, hat die DMG MORI SEIKI

    CO am 2. März 2015 außerbörslich einen Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI

    AG-Aktien für eine Gegenleistung von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie

    abgeschlossen, der zwischenzeitlich vollzogen wurde. Durch diesen

    Parallelerwerb hat sich nach § 31 Abs. 4 WpÜG der in der Angebotsunterlage

    genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie von

    Gesetzes wegen um EUR 2,50 auf EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht,

    wie die Bieterin bereits am 3. März 2015 bekanntgemacht hat.

    Am 9. März 2015 hat die DMG MORI SEIKI CO darüber hinaus außerbörslich

    einen weiteren Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI AG-Aktien für eine

    Gegenleistung von EUR 30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie abgeschlossen. Durch

    diesen weiteren Parallelerwerb hat sich der Angebotspreis von Gesetzes

    wegen weiter von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie um EUR 0,55 auf EUR

    30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht.

    Vor diesem Hintergrund konnte die Bieterin - anders als in der

    Angebotsänderung dargestellt - mit der Angebotsänderung den Angebotspreis

    nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG auf EUR 30,55 erhöhen, da dieser

    im Zeitpunkt der Angebotsänderung bereits von Gesetzes wegen EUR 30,55

    betrug. Die in der Angebotsänderung insbesondere unter Ziff. 3.1 ('Änderung

    der Gegenleistung (erhöhter Angebotspreis)') dargestellte Erhöhung des

    Angebotspreises nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG liegt daher tatsächlich

    nicht vor und entsprechende Aussagen der Angebotsänderung bedürfen der

    Berichtigung.

    Im Einzelnen:

    - Ziff. 3.1 der Angebotsänderung entfällt ersatzlos. Darüber hinaus

    bedürfen insbesondere alle Passagen der Angebotsänderung, in denen von

    einem 'Erhöhten Angebotspreis' (siehe etwa Inhaltsverzeichnis,

    Definitionsverzeichnis, Ziffern 6.1.1, 6.2, 7.2 und 9) und/oder einer

    Änderung der Gegenleistung (siehe etwa Ziffer 8) die Rede ist, oder die

    einen Verweis auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG enthalten (siehe etwa

    Ziffer 1.3), der Berichtigung.

    - Auf dem Deckblatt der Angebotsänderung muss der einleitende Hinweis

    richtigerweise 'Pflichtveröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,

    Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und

    Übernahmegesetz ('WpÜG')' lauten und der Klammerzusatz nach der

    Benennung der Gegenleistung '(Erhöhung des Angebotspreises von EUR

    27,50 um EUR 3,05 auf EUR 30,55)' muss richtigerweise ersatzlos

    entfallen.

    - Vor dem Hintergrund, dass die Bieterin mit der Angebotsänderung den

    Angebotspreis nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen konnte,

    waren die Ziffern 6 und 7 der Angebotsänderung nicht erforderlich.

    Sofern DMG MORI SEIKI AG-Aktionäre diese Ziffern der Angebotsänderung

    zu Informationszwecken lesen, muss der unter Ziff. 6.1.1 Abs. 6 der

    Angebotsänderung genannte Betrag von 'EUR 574 Mio.' richtigerweise auf

    'EUR 638 Mio.' lauten, um die Folgen eines Angebotspreises von nunmehr

    EUR 30,55 zutreffend widerzuspiegeln.

    Als Folge dieser Berichtigung wird durch die Angebotsänderung gemäß § 21

    Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG letztlich nur die in Ziff. 12.1.3 der

    Angebotsunterlage genannte Mindestbeteiligungsschwelle von '50% (plus eine

    Aktie)' auf '40%' verringert (siehe Ziff. 3.2 der Angebotsänderung).

    3. Veröffentlichung der Berichtigung

    Diese Berichtigung wird am 12. März 2015 durch (i) Bekanntgabe im Internet

    unter http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, (ii) durch

    Bekanntgabe als DGAP-WpÜG Nachricht sowie (iii) im Rahmen der

    Schalterpublizität durch Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung

    zur kostenlosen Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer

    Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49

    (0) 40 350 60 908 oder e-mail an depotverwaltung@berenberg.de unter Angabe

    einer vollständigen Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle

    veröffentlicht. Eine unverbindliche englische Übersetzung dieser

    Berichtigung wird in Kürze an den gleichen Stellen verfügbar sein. Die

    entsprechende Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Berichtigung

    zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese

    Berichtigung veröffentlicht wird, wurde am 12. März 2015 im Bundesanzeiger

    veröffentlicht.

    4. Keine Änderung des Angebots

    Diese Berichtigung stellt keine Änderung des Angebots im Sinne des § 21

    WpÜG dar.

    5. Wichtiger Hinweis

    Diese Berichtigung stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    zum Verkauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG

    MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI

    AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der

    Angebotsunterlage und der in der hiermit korrigierten Angebotsänderung

    enthaltenen Regelungen und Bedingungen. DMG MORI SEIKI AG-Aktionären wird

    daher dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung,

    diese Berichtigung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

    stehenden Dokumente gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen

    enthalten.

    Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die DMG MORI SEIKI

    AG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

    sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der

    Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas unterbreitet. Eine Durchführung

    des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als

    denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren

    wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und

    Kanadas erfolgt nicht.

    Diese Berichtigung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder

    Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen

    eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung

    des jeweiligen Rechts darstellen würde.

    Stuttgart, den 12. März 2015

    DMG MORI GmbH

    Die Geschäftsführung

    Ende der WpÜG-Meldung

    12.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Düsseldorf;

    Freiverkehr Hamburg, Hannover, München, Stuttgart




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