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    DGAP-WpÜG  576  0 Kommentare Korrekturmeldung; - Seite 2


    Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) 40 350 60 908 oder
    e-mail an depotverwaltung@berenberg.de unter Angabe einer vollständigen
    Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle veröffentlicht. Eine
    unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsänderung wurde am 10. März
    2015 an den gleichen Stellen verfügbar gemacht. Die entsprechende
    Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsänderung zur
    kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese
    Angebotsänderung veröffentlicht wird, wurde am 9. März 2015 im
    Bundesanzeiger veröffentlicht.

    2. Berichtigung

    In der Angebotsänderung ist ausgeführt, dass der in der Angebotsunterlage
    genannte Angebotspreis von EUR 27,50 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG um
    EUR 3,05 auf EUR 30,55 erhöht wird. Tatsächlich hat sich der Angebotspreis
    bereits vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung durch Parallelerwerbe
    von Gesetzes wegen gemäß § 31 Abs. 4 WpÜG auf EUR 30,55 erhöht.

    Wie unter Ziff. 4 der Angebotsänderung dargestellt, hat die DMG MORI SEIKI
    CO am 2. März 2015 außerbörslich einen Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI
    AG-Aktien für eine Gegenleistung von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie
    abgeschlossen, der zwischenzeitlich vollzogen wurde. Durch diesen
    Parallelerwerb hat sich nach § 31 Abs. 4 WpÜG der in der Angebotsunterlage
    genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie von
    Gesetzes wegen um EUR 2,50 auf EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht,
    wie die Bieterin bereits am 3. März 2015 bekanntgemacht hat.

    Am 9. März 2015 hat die DMG MORI SEIKI CO darüber hinaus außerbörslich
    einen weiteren Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI AG-Aktien für eine
    Gegenleistung von EUR 30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie abgeschlossen. Durch
    diesen weiteren Parallelerwerb hat sich der Angebotspreis von Gesetzes
    wegen weiter von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie um EUR 0,55 auf EUR
    30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht.

    Vor diesem Hintergrund konnte die Bieterin - anders als in der
    Angebotsänderung dargestellt - mit der Angebotsänderung den Angebotspreis
    nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG auf EUR 30,55 erhöhen, da dieser
    im Zeitpunkt der Angebotsänderung bereits von Gesetzes wegen EUR 30,55
    betrug. Die in der Angebotsänderung insbesondere unter Ziff. 3.1 ('Änderung
    der Gegenleistung (erhöhter Angebotspreis)') dargestellte Erhöhung des
    Angebotspreises nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG liegt daher tatsächlich
    nicht vor und entsprechende Aussagen der Angebotsänderung bedürfen der
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    DGAP-WpÜG Korrekturmeldung; - Seite 2 Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …