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Kommunalkredit Austria AG / Teilverkaufsprozess der Kommunalkredit: FIMBAG unterzeichnet Kaufvertrag mit Käuferkonsortium
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
13.03.2015
Die Kommunalkredit Austria AG (KA) teilt unter Bezugnahme auf die
Ad-hoc-Mitteilung vom 11.08.2014 und basierend auf der soeben
erhaltenen Information durch die Finanzmarktbeteiligung
Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG) mit: In dem mit
Ad-hoc-Mitteilung vom 11.08.2014 angekündigten Teilverkaufsprozess
der KA wurde mit heutigem Tag ein signifikantes Zwischenergebnis
erzielt. Die FIMBAG, welche 99,78 % der Aktien der KA treuhändig für
die Republik Österreich hält, hat mit einem Käuferkonsortium
bestehend aus der englischen Interritus Limited, die von Dr. Patrick
Bettscheider initiiert wurde, und der irischen Trinity Investments
Limited, die vom Londoner Vermögensverwalter Attestor Capital LLP
verwaltet wird, (Konsortium), einen Kaufvertrag unterzeichnet, in dem
u. a. folgende Vereinbarungen getroffen wurden:
- die gesamte Betriebsorganisation der KA inkl. aller Töchter wird im
Wege einer verhältniswahrenden Abspaltung zur Neugründung gemäß § 1
Abs. 2 Z 2 1. Fall Spaltungsgesetz (SpaltG) in eine neu entstehende
Gesellschaft (KA Neu) eingebracht. Darin enthalten sind Darlehen und
Wertpapiere der bestehenden KA im Ausmaß von ca. EUR 3,5 Mrd. bei
einer UGB-Bilanzsumme von ca. EUR 4,3 Mrd.;
- der nach diesem Umstrukturierungsschritt verbleibende Teil der KA
(KA Rest) mit einer Bilanzsumme von ca. EUR 7 Mrd. wird auf die KA
Finanz AG (KF) verschmolzen;
- die Wirksamkeit des Kaufvertrages und die Durchführung der
Abspaltung der KA zur Neugründung stehen unter einer Reihe
aufschiebender Bedingungen und Genehmigungen durch die zuständigen
Organe der KA, wie Aufsichtsrat und Hauptversammlung, sowie
zuständige Bankaufsichtsbehörden, Europäische Kommission und weitere
Behörden. Ein Closing der Transaktion, bei welcher das Konsortium die
von der FIMBAG gehaltenen 99,78 % der KA Neu übernimmt, wird zum Ende
des zweiten Quartals angestrebt.
Der Teilverkauf der KA und der Verkauf der Aktien der FIMBAG an der
KA Neu erfolgt in Übereinstimmung mit der Abänderungsentscheidung der
Europäischen Kommission vom 19.07.2013, der zufolge max. 50 % der
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